Sexkaufverbot auf Grundlage von Corona

Zusammenschluss aus dem Bundestag will Corona-Maßnahmen für Sexkaufverbot missbrauchen: Stellungnahme des Berufsverbands

Eine kleine Gruppe aus Bundestagsabgeordneten versucht in den Wirren der Corona-Krise ein dauerhaftes Sexkaufverbot einzuführen – ein taktloser Angriff mitten in der Katastrophe für Sexarbeiter*innen.


Ein paar Abgeordnete aus den Reihen der SPD und CDU/CSU fordern ein Sexkaufverbot – so weit, so altbekannt. Doch der aktuellste Vorstoß gegen die Rechte von Sexarbeiter*innen geht weiter unter die Gürtellinie als gewohnt. In dem von 16 Bundestagsmitgliedern gezeichneten Brief an die deutschen Ministerpräsident*innen, wird Prostitution „die Wirkung eines epidemiologischen Super-Spreaders“ zugeschrieben .

Zu deutsch: Sexarbeiter*innen, die in weit größerem Maße mit Infektionschutz und Hygiene vertraut sind, als Mitarbeiter*innen anderer Branchen, werden als Virenschleudern diffamiert.

Der für die Zeit der Corona-Krise verhängte Shutdown soll – geht es nach den Vorstellungen einzelner Abgeordneter – für die Branche der Sexarbeit auf unbegrenzte Zeit verlängert werden und in ein Totalverbot der Prostitution in Deutschland münden. Ein solcher Angriff zu einer Zeit, in der sämtliche Branchen finanziell erschüttert sind und Sexarbeitende zu den größten Verlierer*innen der Krise gehören, wird bereits –> aus den eigenen Reihen kritisiert und empört nicht nur –> die politische Opposition, sondern auch uns als Berufsverband.

Einschränkungen sind gegen Corona – nicht gegen Sexarbeit

Die Einschränkungen der privaten und beruflichen sozialen Kontakte sind ein notwendiges Übel. Sie sollen Leben  retten, bis andere Maßnahmen greifen – zum Beispiel Hygienekonzepte und die Kontaktnachverfolgung im Fall einer Infektion. Es gibt weder eine Grundlage noch eine Begründung dafür, solche Maßnahmen in irgendeiner Branche länger durchzuführen, als es für das Ziel der Bekämpfung von Corona unbedingt erforderlich ist.

Schon die derzeitigen Maßnahmen wirken sich katastrophal auf die Menschen in der Sexarbeit aus –> hier weiterlesen. Dies ist nicht nur in Deutschland sondern weltweit der Fall, wie die –> Stellungnahme des ICRSE zur Lage in Europa oder der –> Bericht von Tampep über migrantische Sexworker deutlich zeigt.

Ein Erfolg der Verbots-Initiative würde vielen tausende Sexarbeiter*innen endgültig den Boden unter den Füßen wegziehen.

Umstiegshilfen JA – Berufsverbot NEIN!

Im Gegensatz zu einem Sexkaufverbot verweigert die Existenz von Umstiegshilfen nicht das Recht von Sexarbeitenden, sich gegen diese zu entscheiden. Der Berufsverband unterstützt die Forderung nach Umstiegshilfen – wer jetzt den Jobwechsel wagen möchte, sollte die vollste staatliche Unterstützung erhalten.  Und wie schon vor der Krise, fordert der Berufsverband auch weiterhin einen deutschlandweiten Ausbau der Beratungsstellen für Sexarbeitende und eine finanzielle Aufstockung derer Mittel.

Finanzielle Unterstützung und Soforthilfen

Die Krise zeigt, wie unabdingbar die Arbeit von engagierten Beratungsstellen ist. Vor allem die Unterstützung von bereits prekär arbeitenden Sexarbeiter*innen (z.B. Straßenstrich) funktioniert nachweislich am besten durch niedrigschwellige und akzeptierende Kontakt- und Hilfsangebote. Das Gegenteil bewirken Bußgelder, amtlich verordneten Termine und Berufsverbote, wie sie gerade gefordert werden –> Stellungnahme gegen horrende Bußgelder für Sexworker.

Während der Corona-Krise benötigen Sexarbeitende finanzielle Unterstützung und Soforthilfen – unabhängig von ihrem Anmelde- oder Aufenthaltsstatus. Ein Großteil der ausgezahlten Hilfsbeiträge des —> BesD Nothilfe Fonds kommt über die Zusammenarbeit mit genau diesen Beratungsstellen zustande.

Gleichbehandlung mit anderen Branchen – Hygienekonzept für Sexarbeit

Seit Jahren gehört es zu den erklärten Zielen der Regierung, eine Entstigmatisierung von Sexarbeitenden voranzutreiben. Wenn der Schutz und die Stärkung der Selbstbestimmung von Sexarbeitenden ernst genommen wird,  geht an rechtlicher Gleichbehandlung kein Weg vorbei. Beispielsweise besteht im Sinne der Corona-Maßnahmen kein Unterschied zwischen erotischen und nicht-medizinischen Massagen –> hier weiterlesen.

Analog zu vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen sollte eine Freigabe von Sexarbeit zusammen mit der Einführung eines Hygienekonzepts möglich sein.

Der BesD hat gemeinsam mit verschiedenen Gesundheitsämtern ein Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen im Rahmen der Corona-Krise entwickelt –> Hier geht es zum Konzept für Sexarbeit in Bordellen, Wohnungen, Hotels und dem Straßenstrich.

Integration statt Totalverbot

Sexarbeit findet überall auf der Welt statt – auch unter Androhung strengster Sanktionen. In der Illegalität sind Maßnahmen wie die derzeit erforderliche Kontaktverfolgung erst recht nicht durchsetzbar. Das –> schwedische Modell ist eine Geschichte des Scheiterns, die –> Nachteile eines Sexkaufverbots sind durch unzählige Studien belegt.

Wir fordern ein Licht am Ende des Corona-Tunnels – auch für Sexarbeiter*innen

Es ist ganz klar, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von allen Branchen ernst genommen werden müssen. Wenn das für eine Zeit lang den Verzicht auf vollständig anonyme sexuelle Begegnungen bedeutet, ist das einem länger andauernden generellen Verbot der Sexarbeit auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht unbedingt vorzuziehen.

Hier zeigt sich auch wieder deutlich, dass das oberste Ziel ein Abbau der Stigmatisierung von Sexdienstleistenden und ihren Kunden und Kundinnen sein muss. Die gesellschaftliche Integration von Menschen in der Sexarbeit würde auch dazu führen, dass die Beteiligten am Tausch von Sex gegen Geld nicht aus Scham oder der berechtigten Angst vor Diskriminierung versuchen, ihre Identität zu verschleiern.

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