Über uns
Geschichte
Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) wurde am 13. Oktober 2013 in Köln von einer Gruppe von Sexarbeiterinnen gegründet, die sich scharf gegen die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes aussprachen und außerdem der damals vieldiskutierten Alice-Schwarzer-Kampagne „Appell gegen Prostitution“ etwas entgegen setzen wollte.
Seit Anfang an gehörte es zu den Zielen des Verbands, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen zu verbessern und über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären. Der Gesellschaft, den Medien und der Politik soll ein realistisches Bild der Sexarbeit vermittelt und so der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegengewirkt werden.
Unsere Mitglieder
Heute ist der BesD e.V. der größte ausschließlich von Sexarbeiter*innen organisierte Zusammenschluss europaweit und Teil internationaler Netzwerke wie NSWP, ICRSE und TAMPEP. Auf der Seite „Mitglied werden“ liest Du mehr über unseren Umgang mit- und untereinander im Verband und die Kommunikations-Empfehlungen unserer AG Mediation und Awareness.
Nur aktive und ehemalige Sexarbeiter*innen können ordentliches Mitglied im BesD e.V. werden und so die politische Arbeit des Verbands mitbestimmen.
Mitglieder, die eine Prostitutionsstätte betreiben, sind oder waren ausnahmslos selbst als Sexarbeiter*in aktiv. Zum Stand 2021 beträgt der Anteil von Betreiber*innen im BesD e.V. bei einer Mitgliederzahl von knapp 600 Personen etwas unter 10%.
Wir arbeiten an verschiedenen Projekten, um aktiv die Bedingungen in unserer Branche zu verbessern, wir nehmen an politischen Expertenrunden teil, werden auf verschiedene Veranstaltungen eingeladen, um Vorträge zu halten und beteiligen uns an Aktionen von anderen Sexworker-Verbänden.
Der Großteil der Arbeit des Verbands findet auf ehrenamtlicher Basis und Engagement der Mitglieder statt. Der BesD beschäftigt darüber hinaus drei halbtags angestellte Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte für zeitlich begrenzte Projekte. Die Finanzierung des Verbands basiert auf Förderungen und Spenden. Vor allem mit regelmäßigen Spenden leisten Unterstützer*innen einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Verband langfristig handlungsfähig bleibt und an politischer Schlagkraft gewinnt.
Unser Vorstand
Der Vorstand des BesD e.V. wurde von der Mitgliederversammlung per Abstimmung gewählt und repräsentiert den Berufsverband in der Öffentlichkeit. Alle Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für den Berufsverband. Mehr über die Aufgaben des Vorstands und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Verband steht in –> unserer Satzung.
NICOLE SCHULZE
Nicole Schulze ist seit 18 Jahren hauptberuflich als Sexarbeiterin tätig. Als BesD-Beirätin für Straßenprostitution setzt sich Nicole besonders für die Rechte von bereits marginalisierten Sexarbeiter*innen ein. Sie steht öffentlich zu ihrer Arbeit und kämpft gegen die Auflagen des Prostituiertenschutzgesetzes, das ihr und Kolleg*innen das Leben schwer macht.
Mit ihrer Arbeit will sie die Öffentlichkeit aufklären und das Ansehen von Sexarbeiter*innen in der Gesellschaft verbessern. Ihre Themengebiete sind Straßensexarbeit, Migration und Armutsprostitution. Nicoles Einstieg fand auf Grund von Geldnot statt, später entschied sie sich langfristig für diesen Weg, um selbstständig Geld zu verdienen. Nachdem sie zunächst in Verrichtungsboxen tätig war, arbeitet sie seit 2014 im eigenen Wohnwagen und empfängt ihre Kunden auf Parkplätzen an der Autobahn.
SARAH MEWES
Seit mehr 20 Jahren vom Straßenstrich über Hotelzimmer bis hin ins Studio immer noch auf allen Ebenen der Sexarbeit als submissive Fachschaft unterwegs.
Als Personalbeauftragte bringt sie ihre 10-jährige Erfahrung als Referentin für Arbeits- und Sozialrecht ein. So hat sie in dieser Zeit aktiv gewerkschaftliche Prozesse begleitet und Betriebsratsgremien in Sachen Betriebsverfassungsrecht ausgebildet und war selbst Mitglied auf Ebene Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat und Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Als Beirätin tina* ist sie Ansprechperson für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche, nicht-binäre und agender Themen und grundsätzlich für alle Menschen (*), welche sich nicht in den üblichen Geschlechterrollen finden.
Von ihr wird liebevoll gesagt, dass sie eine sanfte Person ist, die aber auch recht streng sein kann.
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sarah.mewes@besd-ev.de
+49 1522 7499483 (Anrufe/WhatsApp/keine SMS)
LILIANE KRAFT
Liliane Kraft, alias „Madame Simone“ ist seit über 20 Jahren aktiv im BDSM-Bereich unterwegs und hat vor einigen Jahren ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht. Als Domina bietet sie neben einem weiten Spektrum an BDSM-Praktiken auch Beratungen für Einzelpersonen und Paare an, die sich mit der Thematik neu befassen oder auf Probleme beim Ausleben ihrer persönlichen Sexualität stoßen.
Neben der Tätigkeit als Sexarbeiterin, ist sie verheiratete Mutter zweier erwachsener Kinder, bezeichnet sich aufgrund ihrer sechs pelzigen Mitbewohner als „Crazy Cat Lady“ und hat ursprünglich den Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation erlernt.
Liliane ist in ihrem Familien- und Freundeskreis von Anfang an geoutet, und setzt sich öffentlich für die Entstigmatisierung der Sexarbeit und die Sichtbarmachung von Sexarbeitenden als wertvollen Teil der Gesellschaft ein.
Als seit 20 Jahren in in Deutschland lebende Schweizerin, liegt ihr das Thema (Arbeits-)Migration sehr am Herzen, aber auch die Themengebiete Sexarbeit und Familie, sowie Sexarbeit und chronische Erkrankungen/Behinderungen sind ihr wichtig.
NICK LAURENT
Nick Laurent stieg 2006 nebenberuflich als Edel-Callboy in die Erotikbranche ein. Sein Slogan und zugleich Qualitätsmerkmal war seit Anfang: „Der Callboy für echte Genießerinnen“. Damals als Pionier, der sich zunächst in den schweizerischen und dann zunehmend in den internationalen Medien zeigte und in der Öffentlichkeit über seine, oft durch allgemeine Unkenntnis mit Vorurteilen behaftete, Tätigkeit sprach. So wurde sein Name schnell einer der bekanntesten in diesem Metier – vorwiegend in der Schweiz – und seit etlichen Jahren lebt er auch nur noch von dieser anspruchsvollen Arbeit.
Zwischen 2007 und 2009 arbeitete er nebenbei auch als Pornodarsteller, und im September 2014 wurde ein Buch zu den Themen Liebe, Treue und Sexualität veröffentlicht, das Nick Laurent zusammen mit seiner damaligen Partnerin schrieb.
Im Jahr 2018 gründete Nick Laurent außerdem das Portal „Schweizer Callboys“ und kaufte 2019 die beiden gut etablierten Portale Callboy-Schweiz (seit 2012) und Callboy-Wien (seit 2015).
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nick.laurent@besd-ev.de
+41 78 626 64 42
TANJA SOMMER
Tanja begleitete den BesD e.V. schon zu dessen Gründungszeiten. Nach rund 16 Jahren Erfahrung als aktive Dienstleisterin in der Sexarbeit und mehrjähriger politischer Arbeit für die Rechte von Sexarbeitenden, repräsentiert sie heute als Mitglied des Vorstands den Berufsverband mit.
Seit 2017 ist Tanja selbst nicht mehr aktiv in der Branche tätig – sie engagiert sich als ehemalige Kollegin für bessere Arbeitsbedingungen und eine Stärkung von Sexarbeitenden. Insbesondere das Vorantreiben von Projekten, die Sexarbeiter*innen berufliche Perspektiven eröffnen, liegt ihr am Herzen: Die vielfältigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die sich im Rahmen der Tätigkeit als Sexarbeiter*in erwerben lassen, sollen diesen auch in anderen Teilen der Arbeitswelt zugutekommen. Tanja sind dabei sowohl die Möglichkeit zur Qualifizierung, Fortbildung und damit Professionalisierung innerhalb der Sexarbeit, als auch Neuorientierungs-Angebote und die Schaffung von Perspektiven für Umsteiger*innen wichtig.
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tanja@besd-ev.de
Satzung
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
Satzung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.10.2019.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“. Sitz des Vereins ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen.
§2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter_innen zu verbessern, über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären, ein realistisches Bild der Sexarbeit zu vermitteln und der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegenzuwirken.
Der Verein verfolgt dieses Ziel insbesondere durch:
- berufsbezogene Veranstaltungen, Beratungs- und Bildungsangebote,
- öffentlichkeitswirksame Arbeit, Promotion und Publikation,
- politisches und rechtliches Engagement,
- nationale und internationale Vernetzung,
- Förderung von Bildung, Forschung und Kultur sowie
- Inklusion von und Solidarität mit Minderheiten in der Sexarbeit.
§3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können in den erotischen und sexuellen Dienstleistungen tätige und ehemals tätige Menschen werden, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützen. Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ermäßigungen sind zulässig.
Die Mitgliedschaft ist in Textform beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme, die auch unter Künstlername erfolgen kann, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung hat Vetorecht.
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod sowie durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist in Textform beim Vorstand zu erklären. Er wird zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
Der Ausschluss kann auf Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn ein Mitglied
- mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist,
- sich vereinsschädigend verhält,
- oder grob gegen die Satzung verstößt.
- rechtsextreme, rassistische, sexistische, fremden- trans- oder homofeindliche Haltungen innerhalb und/oder außerhalb des Vereins kundtut.
Gegen den Ausschluss ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
§4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können neue Organe benannt werden.
§5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht gemäß Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 % der Mitglieder die Einberufung verlangen. Alle Mitglieder müssen spätestens vier Wochen zuvor in Textform eingeladen werden. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen, Ergänzungen zur Tagesordnung sind zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Delegation der Stimme in Textform ist zulässig. Gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung hat der Vorstand ein Vetorecht.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist hingegen erforderlich für
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und
- die Auflösung des Vereins.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
§6 Vorstand
Dem Vorstand des Vereins gehören drei bis fünf Vereinsmitglieder an. Die Vorsitzenden werden mittels „Wahl durch Zustimmung“ bestimmt. Gewählt sind die Kandidat_innen mit der höchsten Stimmzahl. Die Person, die die Finanzen verwaltet, wird in einem Einzelwahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Sofern ein Vorstandsmitglied ausscheidet, sind bei der nächsten Mitgliederversammlung Vorstandswahlen durchzuführen.
Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Geschäfte, die einen Wert von 1000€ übersteigen, Aufnahme oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abschluss von langfristigen Mietverträgen oder Aufnahme von Krediten. Diese erfordern bis zu einer Höhe von 2000€ die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Über Verbindlichkeiten bis zu 5000€ kann der Vorstand einstimmig entscheiden, für Verbindlichkeiten ab 5000€ bedarf es eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung zur Durchführung der laufenden Geschäfte. Die Geschäftsordnung muss den Mitgliedern vorgelegt werden. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht. Der Vorstand darf ggü. Finanzinstituten und Online-Bezahldiensten uneingeschränkt handeln, das Generalsekretariat kann vom Vorstand dazu bevollmächtigt werden.
Der Vorstand ist berechtigt, einzelne seiner Mitglieder zur Vornahme bestimmter Geschäfte zu ermächtigen und außergerichtliche Aufgaben an den Beirat, einzelne Mitglieder oder Gruppen (z.B. Arbeitsgruppen, Ortsgruppen, Projektgruppen) zu delegieren.
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, Ehrenamtspauschalen sind zulässig. Über ihre Beschlüsse sind die Mitglieder zu informieren.
§7 Beirat
Der Beirat setzt sich aus jeweils einer Sprecher_in der aktiven Arbeitsgruppen zusammen. Er berät den Vorstand und fördert die Kommunikation, insbesondere zwischen Mitgliedern und Vorstand hinsichtlich projektbezogener Arbeit.
§8 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur nach fristgerechter Ankündigung in der Einladung gefasst werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine Sexworker-Organisation, die bei der Auflösungsveranstaltung bestimmt wird.
§9 Übergangsregelung
Der Vorstand ist berechtigt, formale Änderungen der Satzung, wie sie z.B. im Zuge der Eintragung in das Vereinsregister möglicherweise erforderlich werden, durchzuführen.
Köln, Oktober 2013
Registriert unter VR 33102 B beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Deutschland. Vertreten durch den Vorstand (jeweils alleinvertretungsbefugt)
Download: BesD Satzung 10.10.19