Über uns


Geschichte

Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) wurde am 13. Oktober 2013 in Köln von einer Gruppe von Sexarbeiterinnen gegründet, die sich scharf gegen die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes aussprachen und außerdem der damals vieldiskutierten Alice-Schwarzer-Kampagne „Appell gegen Prostitution“ etwas entgegen setzen wollte.

Seit Anfang an gehörte es zu den Zielen des Verbands, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen zu verbessern und über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären. Der Gesellschaft, den Medien und der Politik soll ein realistisches Bild der Sexarbeit vermittelt und so der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegengewirkt werden.

Unsere Mitglieder

Heute ist der BesD e.V. der größte ausschließlich von Sexarbeiter*innen organisierte Zusammenschluss europaweit und Teil internationaler Netzwerke wie NSWP, ICRSE und TAMPEP. Auf der Seite „Mitglied werden“ liest Du mehr über unseren Umgang mit- und untereinander im Verband und die Kommunikations-Empfehlungen unserer AG Mediation und Awareness.

Nur aktive und ehemalige Sexarbeiter*innen können ordentliches Mitglied im BesD e.V. werden und so die politische Arbeit des Verbands mitbestimmen.

Mitglieder, die eine Prostitutionsstätte betreiben, sind oder waren ausnahmslos selbst als Sexarbeiter*in aktiv. Zum Stand 2021 beträgt der Anteil von Betreiber*innen im BesD e.V. bei einer Mitgliederzahl von knapp 600 Personen etwas unter 10%.

Wir arbeiten an verschiedenen Projekten, um aktiv die Bedingungen in unserer Branche zu verbessern, wir nehmen an politischen Expertenrunden teil, werden auf verschiedene Veranstaltungen eingeladen, um Vorträge zu halten und beteiligen uns an Aktionen von anderen Sexworker-Verbänden.

Der Großteil der Arbeit des Verbands findet auf ehrenamtlicher Basis und Engagement der Mitglieder statt. Der BesD beschäftigt darüber hinaus drei halbtags angestellte Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte für zeitlich begrenzte Projekte. Die Finanzierung des Verbands basiert auf Förderungen und Spenden. Vor allem mit regelmäßigen Spenden leisten Unterstützer*innen einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Verband langfristig handlungsfähig bleibt und an politischer Schlagkraft gewinnt.

Unser Vorstand

Der Vorstand des BesD e.V. wurde von der Mitgliederversammlung per Abstimmung gewählt und repräsentiert den Berufsverband in der Öffentlichkeit. Alle Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für den Berufsverband. Mehr über die Aufgaben des Vorstands und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Verband steht in –> unserer Satzung.

Clara Fischer

CLARA FISCHER

Clara wurde 2001 im Osten Deutschlands geboren und wuchs in einer Kleinstadt auf. 2020 wurde aus einem Hobby Beruf und sie startete als Escort in einer Leipziger Agentur. In den folgenden Jahren versuchte sie sich in verschiedenen Bereichen der Sexarbeit, unter anderem in Bordellen, Terminwohnungen, Clubs und in der Online-Sexarbeit. Heute ist sie vorrangig als Independent Escort unterwegs und könnte sich keinen schöneren Job mehr vorstellen. 

2021 trat sie dem BesD e. V. bei um mit Kolleg*innen in Kontakt zu treten, sich gegenseitig zu unterstützen und für die Rechte von Sexarbeiter*innen einzutreten. 

Themen, die ihr am Herzen liegen, sind die Vernetzung von Sexarbeiter*innen untereinander und vor allem die Entstigmatisierung des Berufs und die Aufklärung der Gesellschaft.

Ihr Traum ist es, dass keine Sexarbeiter*in mehr in Verlegenheit kommen muss, wenn er/sie nach seinem/ihrem Beruf gefragt wird.  

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clara@besd-ev.de

Andrea von Holten

ANDREA VON HOLTEN

Vor weit mehr als 6 Jahren fand Ella, so ihr Arbeitsname, den Weg in die Sexarbeit, denn bei einer vierköpfigen Familie fehlte Geld immer und überall. Ella suchte etwas, das nicht so zeitintensiv, aber erfolgreich sein kann, um es neben ihrem Vollzeitjob unterzubringen. Sie fing in einem erotischen Massagesalon an und fand dadurch den Weg in den bizarren Bereich. 2023 feierte sie ihr erstes Jahr in der kompletten Selbständigkeit.  

Da sie auch als Sexuallbegleitung für Menschen mit kognitiver Einschränkung tätig ist, liegt ihr dieser Bereich besonders am Herzen. Aufklärung statt Verdrängung, denn jede*r hat ein Recht auf Sexualität. Aufklärung ist das Stichwort, denn nur mit Aufklärung schwinden die Vorurteile gegenüber Sexworker*innen und Ella träumt von einer Zeit, in der Sexarbeit komplett als die Dienstleistung gesehen wird, die es eben auch ist. 

Gerade als Mutter merkt Ella, dass sie noch einem ganz anderen Stigma ausgesetzt ist. Obwohl ihr Beruf und ihre Qualitäten als Mutter nichts miteinander zu tun haben, werden sie oft gleichgesetzt. Denn gesellschaftlich kann nicht sein, was nicht sein darf. 

Ella zeigt zudem offen, dass ein „Freier“ nicht immer männlich ist, denn sie geht offen damit um, dass sie als Frau gelegentlich den einen oder anderen Kollegen bucht. Ihr Mann, selbst Mitglied im BesD, ihr erwachsener Sohn und nahe Verwandte wissen um ihre Tätigkeit als Sexworker.                                                                               

Ellas Ziel als Vorstand ist, dass der Verband weiter wächst und somit noch stärker wird, damit wir mehr für unsere Kolleg*innen erreichen können, denn Stigmatisierung und Ausgrenzung aufgrund eines Jobs ist nur eine andere Art der Diskriminierung.

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ella@besd-ev.de

Liliane Kraft

LILIANE KRAFT

Liliane Kraft, alias „Madame Simone“ ist seit 25 Jahren aktiv im privaten BDSM-Bereich unterwegs und hat vor einigen Jahren ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht. Als Sexarbeiterin bietet sie neben einem weiten Spektrum an BDSM-Praktiken auch Beratungen für Menschen an, die sich mit der Thematik neu befassen oder auf Probleme beim Ausleben ihrer persönlichen Sexualität stoßen. Durch Vorträge und Workshops versucht sie ein Bewusstsein für die Arbeits- und Lebensrealitäten von Sexarbeitenden zu schaffen, und über diese aufzuklären.

Neben der Tätigkeit als Sexarbeiterin ist sie verheiratete Mutter zweier erwachsener Kinder, bezeichnet sich aufgrund ihrer pelzigen Mitbewohner als „Crazy Cat Lady“ und hat ursprünglich den Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation erlernt.
Liliane ist in ihrem Familien- und Freundeskreis von Anfang an geoutet, und setzt sich öffentlich für die Entstigmatisierung der Sexarbeit und die Sichtbarmachung von Sexarbeitenden als wertvollen Teil der Gesellschaft ein.

Als seit über 20 Jahren in in Deutschland lebende Schweizerin, liegt ihr das Thema (Arbeits-)Migration sehr am Herzen, aber auch die Themengebiete Sexarbeit und Familie, sowie Sexarbeit und chronische Erkrankungen, von denen sie selbst betroffen ist.

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simone@besd-ev.de

Sarah Mewes

SARAH MEWES

Über 20 Jahre vom Straßenstrich über Hotelzimmer bis hin ins Studio war sie auf allen Ebenen der Sexarbeit als submissive Fachschaft unterwegs.

Als Personalbeauftragte bringt sie ihre 10-jährige Erfahrung als Referentin für Arbeits- und Sozialrecht ein. So hat sie in dieser Zeit aktiv gewerkschaftliche Prozesse begleitet und Betriebsratsgremien in Sachen Betriebsverfassungsrecht ausgebildet und war selbst Mitglied auf Ebene Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat und Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Als Beirätin tina* ist sie Ansprechperson für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche, nicht-binäre und agender Themen und grundsätzlich für alle Menschen (*), welche sich nicht in den üblichen Geschlechterrollen finden.

Von ihr wird liebevoll gesagt, dass sie eine sanfte Person ist, die aber auch recht streng sein kann.

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sarah@besd-ev.de
+49 1522 7499483 (Anrufe/WhatsApp/keine SMS)

JANA alias BARONESS BABALON

Jana alias Baroness Babalon ist 42 Jahre alt und seit dem Frühjahr 2022 als “die dickste Domina Deutschlands” in der Sexarbeit tätig. Nach 20 Jahren in der Versicherungsbranche entschied sie sich nicht obwohl, sondern gerade weil sie alleinerziehende Mama geworden ist, in die Sexarbeit einzusteigen. 

Dabei trug sie den Wunsch, als Domina tätig zu sein, bereits über 15 Jahre in sich, doch die über Sexarbeit herrschenden Vorurteile und Angst vor Stigmatisierung hielten sie davon ab. Dann wurde sie Mutter und fragte sich, welche Werte sie ihrem Kind mit auf den Weg geben will. Ihr größter Wert ist die persönliche Freiheit – zu glauben, zu lieben, zu leben und zu arbeiten, was, wo und wie er*sie es will. Natürlich ohne, dass jemand dabei zu Schaden kommt.

Der Einstieg in die Sexarbeit und ihr erstes öffentliches Auftreten als Domina und Sexarbeiterin war für Jana ein persönlicher Befreiungsschlag. Viel zu lange hatte sie ein negatives gesellschaftliches Narrativ über Sexarbeit davon abgehalten, ihrer inneren Stimme zu folgen und nach ihren Werten zu leben.

Daher ist es ihr ein persönliches Anliegen über Sexarbeit aufzuklären und einen Beitrag zur Entstigmatisierung und für weniger Diskriminierung von Sexarbeitenden zu leisten.

„Wie kann ich mein Kind dazu ermutigen seinem Herzen zu folgen und an seine Träume zu glauben, wenn ich mir selbst nicht erlaube die meinigen zu leben? Wie kann ich meinem Kind glaubhaft vermitteln, dass es alles werden kann im Leben während ich in meinem Jobleben frustriert auf das nächste Burnout zusteuere?“

– Jana, alias Baroness Babalon

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Satzung


Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

Satzung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.10.2019.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“. Sitz des Vereins ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter_innen zu verbessern, über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären, ein realistisches Bild der Sexarbeit zu vermitteln und der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegenzuwirken.

Der Verein verfolgt dieses Ziel insbesondere durch:

  • berufsbezogene Veranstaltungen, Beratungs- und Bildungsangebote,
  • öffentlichkeitswirksame Arbeit, Promotion und Publikation,
  • politisches und rechtliches Engagement,
  • nationale und internationale Vernetzung,
  • Förderung von Bildung, Forschung und Kultur sowie
  • Inklusion von und Solidarität mit Minderheiten in der Sexarbeit.

§3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können in den erotischen und sexuellen Dienstleistungen tätige und ehemals tätige Menschen werden, sofern sie die Ziele des  Vereins unterstützen. Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ermäßigungen sind zulässig.

Die Mitgliedschaft ist in Textform beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme, die auch unter Künstlername erfolgen kann, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung hat Vetorecht.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod sowie durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist in Textform beim Vorstand zu erklären. Er wird zum Ende des laufenden Jahres wirksam.

Der Ausschluss kann auf Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn ein Mitglied

  • mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist,
  • sich vereinsschädigend verhält,
  • oder grob gegen die Satzung verstößt.
  • rechtsextreme, rassistische, sexistische, fremden- trans- oder homofeindliche Haltungen innerhalb und/oder außerhalb des Vereins kundtut.

Gegen den Ausschluss ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

§4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können neue Organe benannt werden.

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht gemäß Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 % der Mitglieder die Einberufung verlangen. Alle Mitglieder müssen spätestens vier Wochen zuvor in Textform eingeladen werden. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen, Ergänzungen zur Tagesordnung sind zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Delegation der Stimme in Textform ist zulässig. Gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung hat der Vorstand ein Vetorecht.

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist hingegen erforderlich für

  • Beschlüsse über Satzungsänderungen und
  • die Auflösung des Vereins.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§6 Vorstand

Dem Vorstand des Vereins gehören drei bis fünf Vereinsmitglieder an. Die Vorsitzenden werden mittels „Wahl durch Zustimmung“ bestimmt. Gewählt sind die Kandidat_innen mit der höchsten Stimmzahl. Die Person, die die Finanzen verwaltet, wird in einem Einzelwahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Sofern ein Vorstandsmitglied ausscheidet, sind bei der nächsten Mitgliederversammlung Vorstandswahlen durchzuführen.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Geschäfte, die einen Wert von 1000€ übersteigen, Aufnahme oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abschluss von langfristigen Mietverträgen oder Aufnahme von Krediten. Diese erfordern bis zu einer Höhe von 2000€ die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Über Verbindlichkeiten bis zu 5000€ kann der Vorstand einstimmig entscheiden, für Verbindlichkeiten ab 5000€ bedarf es eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung zur Durchführung der laufenden Geschäfte. Die Geschäftsordnung muss den Mitgliedern vorgelegt werden. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht. Der Vorstand darf ggü. Finanzinstituten und Online-Bezahldiensten uneingeschränkt handeln, das Generalsekretariat kann vom Vorstand dazu bevollmächtigt werden.

Der Vorstand ist berechtigt, einzelne seiner Mitglieder zur Vornahme bestimmter Geschäfte zu ermächtigen und außergerichtliche Aufgaben an den Beirat, einzelne Mitglieder oder Gruppen (z.B. Arbeitsgruppen, Ortsgruppen, Projektgruppen) zu delegieren.

Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, Ehrenamtspauschalen sind zulässig. Über ihre Beschlüsse sind die Mitglieder zu informieren.

§7 Beirat

Der Beirat setzt sich aus jeweils einer Sprecher_in der aktiven Arbeitsgruppen zusammen. Er berät den Vorstand und fördert die Kommunikation, insbesondere zwischen Mitgliedern und Vorstand hinsichtlich projektbezogener Arbeit.

§8 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur nach fristgerechter Ankündigung in der Einladung gefasst werden.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine Sexworker-Organisation, die bei der Auflösungsveranstaltung bestimmt wird.

§9 Übergangsregelung

Der Vorstand ist berechtigt, formale Änderungen der Satzung, wie sie z.B. im Zuge der Eintragung in das Vereinsregister möglicherweise erforderlich werden, durchzuführen.

Köln, Oktober 2013

Registriert unter VR 33102 B beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Deutschland. Vertreten durch den Vorstand (jeweils alleinvertretungsbefugt)


Download: BesD Satzung 10.10.19