Über uns


Geschichte

Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) wurde am 13. Oktober 2013 in Köln von einer Gruppe von Sexarbeiterinnen gegründet, die sich scharf gegen die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes aussprachen und außerdem der damals vieldiskutierten Alice-Schwarzer-Kampagne „Appell gegen Prostitution“ etwas entgegen setzen wollte.

Seit Anfang an gehörte es zu den Zielen des Verbands, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen zu verbessern und über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären. Der Gesellschaft, den Medien und der Politik soll ein realistisches Bild der Sexarbeit vermittelt und so der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegengewirkt werden.

Unsere Mitglieder

Heute ist der BesD e.V. der größte ausschließlich von Sexarbeiter*innen organisierte Zusammenschluss europaweit und Teil internationaler Netzwerke wie NSWP, ICRSE und TAMPEP. Auf der Seite „Mitglied werden“ liest Du mehr über unseren Umgang mit- und untereinander im Verband und die Kommunikations-Empfehlungen unserer AG Mediation und Awareness.

Nur aktive und ehemalige Sexarbeiter*innen können ordentliches Mitglied im BesD e.V. werden und so die politische Arbeit des Verbands mitbestimmen.

Mitglieder, die eine Prostitutionsstätte betreiben, sind oder waren ausnahmslos selbst als Sexarbeiter*in aktiv. Zum Stand 2021 beträgt der Anteil von Betreiber*innen im BesD e.V. bei einer Mitgliederzahl von knapp 600 Personen etwas unter 10%.

Wir arbeiten an verschiedenen Projekten, um aktiv die Bedingungen in unserer Branche zu verbessern, wir nehmen an politischen Expertenrunden teil, werden auf verschiedene Veranstaltungen eingeladen, um Vorträge zu halten und beteiligen uns an Aktionen von anderen Sexworker-Verbänden.

Der Großteil der Arbeit des Verbands findet auf ehrenamtlicher Basis und Engagement der Mitglieder statt. Der BesD beschäftigt darüber hinaus drei halbtags angestellte Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte für zeitlich begrenzte Projekte. Die Finanzierung des Verbands basiert auf Förderungen und Spenden. Vor allem mit regelmäßigen Spenden leisten Unterstützer*innen einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Verband langfristig handlungsfähig bleibt und an politischer Schlagkraft gewinnt.

Unser Vorstand

Der Vorstand des BesD e.V. wurde von der Mitgliederversammlung per Abstimmung gewählt und repräsentiert den Berufsverband in der Öffentlichkeit. Alle Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für den Berufsverband. Mehr über die Aufgaben des Vorstands und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Verband steht in –> unserer Satzung.

Portrait von Nicole Schulze, einer Frau mit langen braunen Haaren in roter Bluse

NICOLE SCHULZE

Nicole Schulze kommt aus der Nähe von Trier und ist seit 2004 in der Sexarbeit tätig. Ihr Arbeitsplatz ist ein Wohnmobil, das an der Straße steht. Somit liegen ihr die Bedingungen auf Straßenstrichs besonders am Herzen. „Es ist wichtig, dass wir auf der Straße sicher arbeiten können.“

2018 fügte Nicole einen weiteren Zweig in der Sexarbeit zu ihrer Expertise hinzu und spezialisierte sich auf die Arbeit mit Menschen mit Einschränkungen. „Die Sexualassistenz ist etwas ganz Besonderes, und wir brauchen Rechte. Dafür kämpfe ich.“

Als Vorstand des BesD setzt sich Nicole für bessere Arbeitsbedingungen ein sowie dafür, dass Sexarbeitende mehr Rechte erhalten. Ihr Ziel ist auch, dass Sexarbeit in der Gesellschaft und politisch anerkannt wird.

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nicole@besd-ev.de

NEAL BRUEWER alias MASTER SAMAEL DESIRE

Neal ist seit Anfang 2024 hauptberuflich als selbstständiger professioneller Dominus tätig und Mitglied im BesD e.V. Als queerer Mensch mit einem international geprägten Hintergrund bringt Neal sowohl persönliche Erfahrung aus der Sexarbeit mit, sondern auch über zwei Jahrzehnte unternehmerische und berufliche Expertise.

Sein Weg in die Sexarbeit fand Neal nach einem radikalen Perspektivwechsel – raus aus der Welt der Profitmaximierung, wo er als Tech-Unternehmer, Berater und Führungskraft tätig war, hinein in eine Arbeit, die auf Intimität, Kommunikation, Einvernehmlichkeit und Heilung basiert. „Die Erfahrung, was es bedeutet, in einer stigmatisierten Berufsgruppe zu arbeiten, hat meinen Blick auf Machtstrukturen, Diskriminierung und gesellschaftliche Ungleichheiten geschärft.“

Als Mitglied des BesD sieht es Neal als seine Aufgabe, die Stimmen männlicher, queerer und marginalisierter Sexarbeitenden sichtbarer zu machen – sowohl nach innen als auch nach außen. „Ich möchte helfen, den Verband inhaltlich wie strukturell weiterzuentwickeln, politische Arbeit aktiv mitzugestalten und Räume zu öffnen, in denen sich Mitglieder sicher, respektiert und repräsentiert fühlen können.“

Sexarbeit ist Arbeit – und verdient dieselbe gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung wie jede andere Form von Arbeit. „Dafür setze ich mich ein – mit klarem Blick, fundierter Erfahrung und leidenschaftlicher Überzeugung.“

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vorstand@besd-ev.de

LOLA ANDERS

Lola ist trans* Sexarbeiterin aus Heidelberg und setzt sich seit Jahren aktivistisch für die Rechte trans* und queerer Menschen ein sowie die Bedarfe von Sexarbeitenden.

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lola@besd-ev.de

ELIAS GOLDMUND

Als achtsamer Tantramassage klassischer Escort, Dom für intensive BDSM-Sessions und angehender Sexualtherapeut sieht Elias seine Tätigkeit immer orientiert an den Bedürfnissen seiner Klientinnen und getragen von Empathie, Genuss und persönlichem Wachstum. „Ich verbinde körpertherapeutische, sinnliche und psychologische Ansätze zu ganzheitlichen Erfahrungen“, so Elias. Denn auch das ist Sexarbeit.

Im BesD ist sein besonderes Anliegen: mehr sozialer Ausgleich innerhalb der Sexarbeit und in der Gesellschaft ein erweitertes Verständnis davon, was sexuelle Dienstleistungen leisten können – nicht nur auf individueller, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene.

„Denn ich bin überzeugt: Sexarbeit kann Räume schaffen, in denen nicht nur Lust und Lebendigkeit, sondern auch  Selbstermächtigung und Heilung möglich sind.“

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vorstand@besd-ev.de

KONSTATIN

Konstantin ist unter anderem als Sexualbegleiter, Tantramasseur und Escort unterwegs, was ihm viel gibt. „Es macht mir unglaublich Spaß, Menschen auf ihren erotischen und sexuellen Entdeckungsreisen zu begleiten.“ 

Sexarbeit ist bunt und hat viele Gesichter. Konstantin schätzt die unheimliche Bandbreite an Dienstleistungen, die wir anbieten. Ebenso sieht er die ganz unterschiedliche Motivationen, die Sexarbeitenden und Kund*innen in diesen Bereich bringen.

Diese Diversität von Sexarbeit und Menschen, die erotische und sexuelle Dienstleistungen anbieten und aus unterschiedlichen Gründen für sich in Anspruch nehmen, sichtbarer zu machen, findet Konstantin lohnenswert. Und auch die Frage zu stellen, wie die Sexarbeit der Zukunft aussehen kann, damit noch mehr Menschen mit ihr (und mit uns) einen Mehrwert verbinden.

Im Vorstand bringt sich Konstantin für Mitgliederwerbung und Öffentlichkeitsarbeit ein und freut sich darauf, Erfahrungen in den Telegram-Gruppen „Netzwerk Sexualassistenz“ und „Austausch Männliche Kollegen“ austauschen zu können. „Darüber hinaus bin ich immer interessiert, was euch bewegt, und werde ein offenes Ohr für eure Belange haben.“

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vorstand@besd-ev.de

Satzung


Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

Satzung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.10.2019.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“. Sitz des Vereins ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter_innen zu verbessern, über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution zu informieren und aufzuklären, ein realistisches Bild der Sexarbeit zu vermitteln und der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegenzuwirken.

Der Verein verfolgt dieses Ziel insbesondere durch:

  • berufsbezogene Veranstaltungen, Beratungs- und Bildungsangebote,
  • öffentlichkeitswirksame Arbeit, Promotion und Publikation,
  • politisches und rechtliches Engagement,
  • nationale und internationale Vernetzung,
  • Förderung von Bildung, Forschung und Kultur sowie
  • Inklusion von und Solidarität mit Minderheiten in der Sexarbeit.

§3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können in den erotischen und sexuellen Dienstleistungen tätige und ehemals tätige Menschen werden, sofern sie die Ziele des  Vereins unterstützen. Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ermäßigungen sind zulässig.

Die Mitgliedschaft ist in Textform beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme, die auch unter Künstlername erfolgen kann, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung hat Vetorecht.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod sowie durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist in Textform beim Vorstand zu erklären. Er wird zum Ende des laufenden Jahres wirksam.

Der Ausschluss kann auf Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn ein Mitglied

  • mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist,
  • sich vereinsschädigend verhält,
  • oder grob gegen die Satzung verstößt.
  • rechtsextreme, rassistische, sexistische, fremden- trans- oder homofeindliche Haltungen innerhalb und/oder außerhalb des Vereins kundtut.

Gegen den Ausschluss ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

§4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können neue Organe benannt werden.

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht gemäß Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 % der Mitglieder die Einberufung verlangen. Alle Mitglieder müssen spätestens vier Wochen zuvor in Textform eingeladen werden. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen, Ergänzungen zur Tagesordnung sind zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Delegation der Stimme in Textform ist zulässig. Gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung hat der Vorstand ein Vetorecht.

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist hingegen erforderlich für

  • Beschlüsse über Satzungsänderungen und
  • die Auflösung des Vereins.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§6 Vorstand

Dem Vorstand des Vereins gehören drei bis fünf Vereinsmitglieder an. Die Vorsitzenden werden mittels „Wahl durch Zustimmung“ bestimmt. Gewählt sind die Kandidat_innen mit der höchsten Stimmzahl. Die Person, die die Finanzen verwaltet, wird in einem Einzelwahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Sofern ein Vorstandsmitglied ausscheidet, sind bei der nächsten Mitgliederversammlung Vorstandswahlen durchzuführen.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Geschäfte, die einen Wert von 1000€ übersteigen, Aufnahme oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abschluss von langfristigen Mietverträgen oder Aufnahme von Krediten. Diese erfordern bis zu einer Höhe von 2000€ die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Über Verbindlichkeiten bis zu 5000€ kann der Vorstand einstimmig entscheiden, für Verbindlichkeiten ab 5000€ bedarf es eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung zur Durchführung der laufenden Geschäfte. Die Geschäftsordnung muss den Mitgliedern vorgelegt werden. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht. Der Vorstand darf ggü. Finanzinstituten und Online-Bezahldiensten uneingeschränkt handeln, das Generalsekretariat kann vom Vorstand dazu bevollmächtigt werden.

Der Vorstand ist berechtigt, einzelne seiner Mitglieder zur Vornahme bestimmter Geschäfte zu ermächtigen und außergerichtliche Aufgaben an den Beirat, einzelne Mitglieder oder Gruppen (z.B. Arbeitsgruppen, Ortsgruppen, Projektgruppen) zu delegieren.

Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, Ehrenamtspauschalen sind zulässig. Über ihre Beschlüsse sind die Mitglieder zu informieren.

§7 Beirat

Der Beirat setzt sich aus jeweils einer Sprecher_in der aktiven Arbeitsgruppen zusammen. Er berät den Vorstand und fördert die Kommunikation, insbesondere zwischen Mitgliedern und Vorstand hinsichtlich projektbezogener Arbeit.

§8 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur nach fristgerechter Ankündigung in der Einladung gefasst werden.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine Sexworker-Organisation, die bei der Auflösungsveranstaltung bestimmt wird.

§9 Übergangsregelung

Der Vorstand ist berechtigt, formale Änderungen der Satzung, wie sie z.B. im Zuge der Eintragung in das Vereinsregister möglicherweise erforderlich werden, durchzuführen.

Köln, Oktober 2013

Registriert unter VR 33102 B beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Deutschland. Vertreten durch den Vorstand (jeweils alleinvertretungsbefugt)


Download: BesD Satzung 10.10.19