Strategien gegen Ausbeutung und Gewalt – Warum ein Sexkaufverbot vor allem migrantischen Sexarbeiter*innen schadet

TAMPEP ist ein von Sexarbeiter*innen geleitetes Netzwerk, das sich seit 1993 für die Rechte von Migrant*innen in der Sexarbeit einsetzt. Anlässlich des internationalen Hurentages hat die Organisation dieses Jahr einen Newsletter veröffentlicht, der die wichtigsten Aspekte der Situation von Arbeitsmigrant*innen und mobilen Sexarbeiter*innen in ganz Europa beleuchtet. Für unseren Blog haben wir die wichtigsten Stichpunkte auf Deutsch zusammengefasst, der gesamte Newsletter steht in englischer Sprache hier zum Download zur Verfügung.

In vielen westeuropäischen Ländern stellen Migrantinnen den größten Anteil an weiblichen Sexarbeiterinnen, in einigen Fällen ist von bis zu 70% die Rede. Migrant*innen in der Sexarbeit stehen vor extremen Herausforderungen: Durch einen beschränkten Zugang zu Rechten und Gerechtigkeit sind sie isolierter und verwundbarer als ihre deutschen Kolleg*innen. Das erhöht wiederum ihre Anfälligkeit für Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt.

Prostitutionsgegner*innen, darunter wenige politische Entscheidungsträger*innen, vertreten die Meinung, dass eine Beendigung der Nachfrage nach sexuellen Diensten auch den Menschenhandel beenden wird. Gleichzeitig werden aber keine Maßnahmen ergriffen, um die Nachfrage nach Dienstleistungen oder Waren in anderen Branchen zu unterbinden und mit dieser „Lösung“ Opfer von Menschenhandel in Fischerei und Seefahrt, Baugewerbe, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung oder Pflegeberufen zu schützen. Es gibt ebenfalls keine Versuche, die Entkriminalisierung von Sexarbeit als Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu nützen und in diesem Rahmen die Arbeitsrechte und den Schutz von migrantischen Sexarbeiter*innen zu stärken.

Im Februar 2019 präsentierte TAMPEP in Genf ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen zur Förderung der Rechte von migrantischen Sexarbeiter*innen und zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Präsentation fand vor der UN-Frauenkonvention (CEDAW) im Rahmen einer von den Vereinten Nationen für Menschenrechte organisierten Diskussion statt:

1) Opfer von Menschenhandel sollten nicht als Zeug*innen ausgebeutet werden. Die Staaten sollten sich verpflichten diesen Personen Unterstützung und Schutz zu bieten – und zwar unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Zusammenarbeit oder zur Aussage in Gerichtsverfahren. Anstelle einer auf Aussagen folgenden Abschiebung, sollte Opfern von Menschenhandel ein sicheres Umfeld bereit gestellt werden.

2) Regierungen sollten die Bekämpfung der Armut von Frauen, die Förderung der Bildung von Mädchen und den Schutz von Frauenrechten im Rahmen einer globalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels einbetten.

3) Sexarbeit und Zwangsarbeit sollten als zwei voneinander getrennte Phänomene betrachtet werden. Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels dürfen nicht dazu verwendet werden, Sexarbeiter*innen – insbesondere ausländische Sexarbeiter*innen – anzugreifen und ihre Rechte zu beschränken.

4) Die Realität von (Arbeits-)Migration ist anzuerkennen, auch wenn es sich um Sexarbeit handelt. Gesetze und Strategien, die Migration und Sexarbeit kriminalisieren, sollten aufgehoben werden. Um die Unabhängigkeit von migrantischen Sexarbeiter*innen zu erhöhen und deren Ausbeutung zu verhindern sollten die Möglichkeiten geboten werden, Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis zu erlangen.

5) Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte von migrantischen Sexarbeiter*innen sollte gefördert werden.Das inkludiert deren Rechte auf:

  • gleichen Schutz nach dem Gesetz
  • Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
  • Arbeit
  • freie Wahl der Beschäftigung
  • gerechte und annehmbare Arbeitsbedingungen
  • die höchsten erreichbaren Standards von körperlicher und geistiger Gesundheit

6) Eine klare Trennung zwischen der Durchsetzung der Einwanderungspolitik und der Bereitstellung von wesentlichen Versorgungsleistungen sollte gefördert werden. Solange Einwanderungsregeln mehr Gewicht haben als Grundrechte, sind Arbeitsmigrant*innen ohne legalen Aufenthaltsstatus von grundlegenden Leistungen, der Meldung von Straftaten und von Rechtsbeistand abgeschnitten.

7) Restriktive Einwanderungsgesetze und Anti-Prostitutionsgesetze sollten als wesentliche Faktoren in der Förderung von Menschenhandel und damit zusammenhängenden Missbrauch erkannt werden.

Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass Migrant*innen ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktes sind. Aufgrund von Sprachbarrieren, dem Mangel an Fachkenntnissen oder fehlender Arbeitserlaubnis ist Sexarbeit für viele von ihnen eine pragmatische Lösung, um für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien aufzukommen.

Aktuelle Gesetze zur Verhinderung von Arbeitsmigration und Fluchtmigration erhöhen die Verbreitung von Menschenhandel, auch zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Menschenhandels werden migrantische Sexarbeiter*innen routinemäßig von der Polizei anvisiert und in Folge aufgegriffen und abgeschoben.

Die Diskriminierung und Entrechtung von Sexarbeiter*innen bereitet einen fruchtbaren Boden für Kriminalität. Ein umfassender Ansatz, der alle sozialen, ökonomischen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt und Betroffene in Problemlösungen miteinbezieht, bleibt das effektivste Instrument im Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel.

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