Zum Antrag “Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells” in NRW

Als Berufsverband für Sexarbeitende in Deutschland begrüßen wir, dass sich die Politik wertneutraler mit unserem Themenfeld beschäftigt und sich sachliche Arbeitsgrundlagen ergeben. Wir unterstützen den Antrag der CDU und der FDP, dass sich das Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen die Einführung eines Sexkaufverbotes positioniert.

Das Sexkaufverbot führt nicht zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit. Den Befürwortern des sogenannten „nordischen Modells“ geht es nicht darum, die Situation von Sexarbeitenden zu verbessern, sondern langfristig um die Abschaffung der Prostitution. Damit verlagert sich die Sexarbeit vom Hellfeld ins Dunkelfeld.

Die Forderung nach einem Sexkaufverbot basiert auf einseitigen Weltbildern:
– Entmündigung der Frau durch pauschale Opferzuschreibung,
– pauschale Täterzuschreibung beim Mann als Kunden,
– Ausblenden von Männern und Transpersonen als Sexarbeitende
– Ausblenden von Frauen als Kundinnen.

Das Sexkaufverbot ist ein utopischer „safe space“ des guten Gewissens. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen negative Effekte eines Sexkaufverbots für die in der Prostitution tätigen Menschen auf. 1) 2)  Migrant*innen, die einen Großteil der Sexarbeitenden in westeuropäischen Ländern ausmachen, leiden besonders unter kriminalisierenden Gesetzen.


Berichte aus Schweden 3)

  • Weniger Kund*innen sind bereit, Sex auf der Straße zu kaufen, aus Angst vor einer Strafe. Einkommensverluste der Sexarbeitenden werden ausgeglichen, indem sie
    a) auch „unangenehme“ Kund*innen akzeptieren, die sie sonst ablehnen
    b) auch Dienstleistungen anbieten, die außerhalb des Wohlfühlspektrums liegen
  • Anteil der Kund*innen, die Missstände (Menschenhandel) bei der Polizei melden, sinkt
  • Sexarbeitende müssen versteckt arbeiten, um ihre Kund*innen vor dem Entdeckt-werden zu schützen. Dies macht es Beratungsstellen/Polizei schwieriger, sie zu finden.
  • Weniger Möglichkeiten für Kund*innen-Screening.
    a) Auf der Straße ist es nicht mehr möglich, am offenen Autofenster zunächst ein Gefühl zu entwickeln, sondern es muss sofort eingestiegen werden.
    b) Für Haus-& Hotelbesuche nehmen Anrufe mit unterdrückter Nummer zu – Kund*innen wollen nicht auf dem Telefon von Sexarbeitenden gespeichert sein.
    Sexarbeitende sind dadurch verstärkt Gefahr und Gewalt ausgesetzt.
  • Straßensexarbeitende, verfügen oft nicht über die Ressourcen oder das Wissen, um sich in Innenräumen zu etablieren.
  • Das Gesetz hat Kund*innen mehr Macht verliehen und Sexarbeitende entmachtet.

Berichte aus Frankreich 4)

  • 88% der Sexarbeitenden sind gegen die Kriminalisierung von Kunden.
  • 63% der Sexarbeitenden erlebten eine Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen.
  • 38% der Sexarbeitenden können die Verwendung von Kondomen schlechter
  • durchsetzen.
  • 70% der Sexarbeiter beobachten entweder keine Verbesserung oder eine
  • Verschlechterung ihrer Beziehungen zur Polizei.
  • 78% der Sexarbeiter haben einen Einkommensverlust erlitten.
  • 42% der Sexarbeiter sind mehr Gewalt ausgesetzt als vor der Gesetzeseinführung.

Das momentane Prostitutionsverbot aufgrund der Corona-Krise zeigt deutlich welche Auswirkungen ein Sexkaufverbot hätte.

Genau die Kolleg*innen, die schon zuvor unter prekären Bedingungen gearbeitet haben, erhalten oft keine staatlichen Unterstützungsangebote. Sie sind gezwungen, trotz Lockdowns weiter zu arbeiten. Vom Sexkaufverbot wären genau diese Menschen alternativlos betroffen, denn „Ausstiegsangebote“ greifen hier nur sehr langfristig.

Die Gewalt nimmt zu. Dazu die Beratungsstelle Ragazza aus Hamburg St.Georg, die die Frauen auf dem illegalen Straßenstrich betreut:

„Gesetze wie das Schwedische Modell zwingen Sexarbeitende dazu, an abgelegeneren Orten oder über das Internet zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie werden häufiger mit Stresssituationen konfrontiert, die sich negativ auf ihre körperliche und psychische Gesundheit auswirken.“


1) Auswirkungen des „Nordischen Modells – Studienergebnisse zur Prostitutionspolitik in Schweden und Norwegen (Deutscher Bundestag, 2020)
→ https://www.bundestag.de/resource/blob/678116/53f1edc9dc0f14f544a4bb076edfa9f4/WD-9-082-19-pdf-data.pdf

2) Governing in the Name of Caring – The Nordic Model of Prostitution and its Punitive Consequences for Migrants Who Sell Sex (Niina Vuolajärvi, 2018)
https://link.springer.com/article/10.1007/s13178-018-0338-9

3) The Real Impact of the Swedish Model on Sex Workers (Global Network of Sex Work Projects, 2015)
https://www.nswp.org/sites/nswp.org/files/Swedish%20Model%20Advocacy%20Toolkit%20Community%20Guide%2C%20NSWP%20-%20November%202015.pdf

4) What do sex workers think about the French Prostitution Act? (Le Bail u.a., 2018)
https://hal.archives-ouvertes.fr/hal-02115877/document


Menschenrechte und Gewalt

Unser Verband schließt sich der Position von Amnesty International an. Das Sexkaufverbot führt zu vermehrten Menschenrechtsverstößen gegen Sexarbeitende.

Amnesty fordert die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit – damit ist die Straffreiheit für Anbieter*innen, Käufer*innen und Bordellbetreiber*innen gemeint.

Entscheidungen über Sexarbeit und die darin tätigen Menschen sollten auf der Grundlage der Realität von Sexarbeitenden und der Anerkennung der Vielfältigkeit und Komplexität der Branche getroffen werden. Leider führt die Entstehung und Stärkung globaler Sexkaufverbot-Gruppierungen und deren starke Agenden in Sachen Moral, Strafjustiz und Grenzkontrolle seit den 90ern oft dazu, dass Sexarbeitende sowie Expert*innen, die täglich mit der Branche zu tun haben, ausgeschlossen und mundtot gemacht werden.

Amnesty International (2016) definiert Sexarbeit über die Schlüsselkomponente Konsens – also der freiwilligen und fortlaufenden Zustimmung – und unterscheidet damit klar zwischen Sexarbeit und Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, sexueller Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Die Zustimmung zum Sex bedeutet nicht die Zustimmung zur Gewalt.

Die Entscheidung, Sex zu verkaufen, kann durch Armut und/oder Marginalisierung beeinflusst werden. Solche Situationen untergraben oder verneinen aber nicht unbedingt die Zustimmung/den Konsens einer Person.

Negative Umstände machen die Fähigkeit eines Individuums, Entscheidungen über sein eigenes Leben zu treffen, nicht zunichte.

Ausnahme: es handelt sich um besondere Umstände, die einer Nötigung gleichkommen, zum Beispiel wenn ein Individuum Bedrohungen, Gewalt oder Autoritätsmissbrauch ausgesetzt ist.

Amnesty fordert Staaten auf, sich mit den Bedingungen für Ausbeutung zu befassen, indem sie die Wahlmöglichkeiten der Sexarbeitenden und die Kontrolle über ihre eigenen Umstände verbessern.


Warum Amnesty die Prostitution entkriminalisieren will
https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/dok/2015/warum-amnesty-die-prostitution-entkriminalisieren-will

Position von Amnesty International bezüglich der Verpflichtung von Staaten, die Menschenrechte von Sexarbeiter_innen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten
https://www.amnesty.de/sites/default/files/downloads/Amnesty-Position-zum-Schutz-der-Menschenrechte-von-Sexarbeiterinnen-und-Sexarbeitern-Mai2016.pdf

The Real Impact of the Swedish Model on Sex Workers (Global Network of Sex Work Projects, 2015) → https://www.nswp.org/sites/nswp.org/files/Swedish%20Model%20Advocacy%20Toolkit%20Community%20Guide%2C%20NSWP%20-%20November%202015.pdf

Position von Amnesty International bezüglich der Verpflichtung von Staaten, die Menschenrechte von Sexarbeiter_innen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten → https://www.amnesty.de/sites/default/files/downloads/Amnesty-Position-zum-Schutz-der-Menschenrechte-von-Sexarbeiterinnen-und-Sexarbeitern-Mai2016.pdf


Bestehende Gesetze

Unter Strafe stehen bereits:

§232a StGB – Zwangsprostitution/Menschenhandel z. Zweck d. sexuell. Ausbeutung

§96 AufenthaltG – Schleusung

§181a StGB – Zuhälterei

§177 StGB – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten

§323a StGB – Unterlassene Hilfeleistung

Falsch ist die pauschale Annahme, Sexarbeitende dürften keine Kund*innen ablehnen. Dies mag in Einzelfällen vorkommen. Fakt ist jedoch, dass eine professionelle Dienstleister*in mit einer sehr großen Bandbreite an Kund*innen zurecht kommt. Dies ist vergleichbar mit anderen Dienstleistungsberufen.

Wie in jedem Dienstleistungsberuf gibt es Kund*innen, die als angenehm empfunden werden und solche, die als weniger angenehm empfunden werden.

Zwang und Ausbeutung gilt es zu beseitigen

Das Organisationsbüro Strafverteidigungen schreibt hierzu:

„Nicht die Ausbeutung von Sexarbeiterinnen, die zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, wird erfasst; diese ist ja ohnehin längst strafbar. (…) So wird die vorderhand so naheliegende Freierbestrafung vor allem als symbolisches Strafrecht Wirkung entfalten. Ohne tatsächlich Sexarbeiterinnen vor Zwang und Ausbeutung zu schützen, wird der gesamte Bereich bezahlter sexueller Dienstleistungen zurückgedrängt in die Sphäre des Illegalen.“

„In der Illegalität und in der Grauzone zwischen Erlaubtem und Verbotenem sind die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen am schlechtesten. Wo immer sie gezwungen sind, ihre Dienstleistungen im Verborgenen zu erbringen, steigt das gesundheitliche Risiko und die Gefahr, Opfer von Gewalttaten zu werden. Dies ist – auch angesichts der vorhandenen Zahlen zum Sexarbeitsmarkt – nicht zu rechtfertigen.“


Mitteilung des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen zur angekündigten Reform des Prostitutionsrechts durch die Große Koalition (PM Organisationsbüro Strafverteidigungen, 2013)
https://www.strafverteidigertag.de/Material/Pressemitteilungen/prostitution_dez2013.htm


Arbeitsmigration

Vor allem bei migrantischen Sexarbeitenden, die immerhin einen Großteil der in der Sexarbeit tätigen Menschen bilden, kommt einiges zusammen: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Prekarität aufgrund ihres Migrationsstatus, mangelnder Zugang zu Gesundheits- und anderen Diensten, Anfälligkeit für Ausbeutung und Gewalt sowie für das Risiko von Inhaftierungen und Abschiebungen.

Aus dem von TAMPEP 1) verfassten Positionspapier  mit Handlungsempfehlungen zur Förderung der Rechte von migrantischen Sexarbeiter*innen und zur Bekämpfung des Menschenhandels:

  • Opfer von Menschenhandel sollten nicht als Zeug*innen ausgebeutet werden.
  • Regierungen sollten die Bekämpfung der Armut von Frauen, die Förderung der Bildung von Mädchen und den Schutz von Frauenrechten im Rahmen einer globalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels einbetten.
  • Sexarbeit und Zwangsprostitution sollten als zwei voneinander getrennte Phänomene betrachtet werden. Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels dürfen nicht dazu verwendet werden, Sexarbeitende – insbesondere ausländische – anzugreifen und ihre Rechte zu beschränken.
  • Die Realität von (Arbeits-)Migration ist anzuerkennen, auch wenn es sich um Sexarbeit handelt. Gesetze und Strategien, die Migration und Sexarbeit kriminalisieren, sollten aufgehoben werden. Um die Unabhängigkeit von migrantischen Sexarbeiter*innen zu erhöhen und deren Ausbeutung zu verhindern, sollte die Möglichkeit geboten werden, Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis zu erlangen.
  • Eine klare Trennung zwischen der Durchsetzung der Einwanderungspolitik und der Bereitstellung von wesentlichen Versorgungsleistungen sollte vorgenommen werden. Solange Einwanderungsregeln mehr Gewicht haben als Grundrechte, sind Arbeitsmigrant*innen ohne legalen Aufenthaltsstatus von grundlegenden Leistungen, der Meldung von Straftaten und von Rechtsbeistand abgeschnitten.
  • Restriktive Einwanderungsgesetze und Anti-Prostitutionsgesetze sollten als wesentliche Faktoren in der Förderung von Menschenhandel und damit zusammenhängenden Missbrauch erkannt werden.

1) Positionspapier von TAMPEP mit Handlungsempfehlungen zur Förderung der Rechte von migrantischen Sexarbeiter*innen und zur Bekämpfung des Menschenhandels (Präsentation fand vor der UN-Frauenkonvention (CEDAW) im Rahmen einer von den Vereinten Nationen für Menschenrechte organisierten Diskussion statt, 2019)
https://tampep.eu/wp-content/uploads/2019/02/TAMPEP-Position-paper-CEDAW-2019.pdf


Umstiegsunterstützung

Das „nordische Modell“ hebt die begleitenden Maßnahmen in Form von „Ausstiegshilfen“ stark hervor. Auch unser Verband hält Maßnahmen in dem Bereich für sehr wichtig. Aufgrund der hohen Stigmatisierung und der besonderen Bedingungen in der Sexarbeit, ist ein Wechsel in andere Berufstätigkeiten sehr erschwert.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass es einerseits einen großen Anteil an Sexarbeitenden gibt, die diese Tätigkeit nicht als Belastung empfinden, und dass es andererseits auch Sexarbeitende gibt, die ohne Probleme in andere Berufe wechseln.

Bei den Umstiegsprojekten, beziehen wir uns auf das sehr umfangreiche, mehrjährige Bundesmodellprojekt des BMFSFJ 1), welches laut Aussagen des Bundesministeriums in 2021 wieder aufgenommen werden soll.

Hierbei wurden drei Standorte in Deutschland ausgewählt, die in Größe und Prostitutionslandschaft sehr unterschiedlich sind und somit als repräsentativ für Restdeutschland gelten können.

Nachgewiesen wurde, dass eine Beendigung der Sexarbeit oft gar nicht gewünscht wird. In den Fällen, in denen eine berufliche Veränderung angestrebt wurde, gestaltete sich dies zum Teil schwierig aber nicht unmöglich. Die Probleme, Chancen und Möglichkeiten werden im Abschlussbericht sehr anschaulich dargestellt.

Bereits zu Zeiten des Prostitutionsgesetzes war bekannt:

„Für die Einschätzung des Entschlusses, in der Prostitution zu arbeiten, sind der Handlungs- und Entscheidungsspielraum, über den Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verfügen, um Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse selbst zu bestimmen, ausschlaggebend: Während für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, denen mehrere Optionen des Gelderwerbs beziehungsweise der Berufstätigkeit offen stehen, anzunehmen ist, dass sie in der Lage sind, selbstbewusst für ihre Rechte einzutreten, sind diese Möglichkeiten für andere eingeschränkt. Wer dringend auf den Verdienst angewiesen ist und keine andere Erwerbsquelle findet oder nutzen kann, kann wenig wählerisch sein.“1)

Unser Verband unterstützt Umstiegshilfen für Sexarbeiter*innen, die einen Jobwechsel wünschen. Wir halten eine Weiterführung der drei oben genannten Projekte und die Ausweitung auf weitere Standorte für sehr wichtig.

Die Umsetzung der Exit-Programme für den Ausstieg von Sexworkern in Ländern, in denen ein Sexkaufverbot gilt, sehen wir kritisch.

In Schweden dürfen Sexarbeitende beispielsweise nur dann an den Austrittsprogrammen teilnehmen, wenn sie sofort mit der Sexarbeit aufhören. Dies ist aber oft aus finanziellen Gründen nicht möglich.

In Frankreich wurden diese EXIT-Programme nur sehr begrenzt von Sexarbeitenden in Anspruch genommen. Die Zahlen sprechen von wenigen 100 teilnehmenden Sexarbeitenden.


1) Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution (Bundesmodellprojekt des BMFSFJ, 2015)
https://www.bmfsfj.de/blob/95446/b1f0b6af91ed2ddf0545d1cf0e68bd5e/unterstuetzung-des-ausstiegs-aus-der-prostitution-langfassung-data.pdf

Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen (Artikel; Bundeszentrale für politische Bildung, 2013) → https://www.bpb.de/apuz/155364/zehn-jahre-prostitutionsgesetz-und-die-kontroverse-um-die-auswirkungen?p=all


Unsere Lösungsansätze

 

ProstSchG

  • Die Zeit bis zu einer umfassenden Evaluierung des ProstSchG sollte genutzt werden, um so bald wie möglich eine Sexarbeitende inkludierende Expert*innen-Gruppe zusammenzustellen, die an zielführenden Alternativen zum ProstSchG arbeitet.

Beratungsstellen

  • Vermehrte finanzielle Unterstützung von anonymen und niedrigschwelligen Beratungsstellen. Konkret sollte in OWL die Beratungsstelle Tamar (Soest) und Theodora (Herford) aus Landesmitteln getragen werden.

Medizinische Versorgung/Krankenversicherung

  • kostenlose Untersuchungen und Behandlungen (insbesondere für Sexarbeitende ohne Krankenversicherung) in den Gesundheitsämtern, sowie eine Sensibilisierung für die besonderen Anforderungen von Sexarbeitenden – hier gibt es große regionale Unterschiede in NRW
  • Zugang zur Künstler-Sozial-Kasse

Empowernment/Entstigmatisierung

  • Aufbau eines niedrigschwelligen Ausbildungs- und Fortbildungssystem für Sexarbeitende – berufsbegleitend und freiwillig
  • Stärkung von Sexwork-Organisationen, die auf Peer-to-Peer-Basis helfen können
  • Aufnahme von Sexarbeit ins Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz

Arbeitsmigration

  • Achtung und Schutz der Menschenrechte von migrantischen Sexarbeiter*innen – es ist an der Zeit anzuerkennen, dass Migrant*innen ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktes sind. Aufgrund von Sprachbarrieren, dem Mangel an Fachkenntnissen oder fehlender Arbeitserlaubnis ist Sexarbeit für viele von ihnen eine pragmatische Lösung, um für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien aufzukommen.
  • Möglichkeit eines Arbeitsvisums für migrantische Sexarbeitende
  • Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel


Download als pdf: Stellungnahme des BesD zum Antrag “Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells” in NRW

Kontakt:

NRW:
Nicole Schulze 
Mail: nicole@besd-ev.de
Tel: 0157-83518081 

Politik:
Johanna Weber
Mail: johanna@besd-ev.de
Tel.: 0151 – 1751 9771