Impressumsrecht
laut Telemediengesetz §5
Das Impressum der eigenen Webseite macht vielen Sexarbeitenden Sorge, denn um sich dabei gesetzeskonform zu verhalten, müßte man sich komplett outen.
Ein Impressum ist auf Webseiten dafür da, dass die Nutzer der Seite wissen, mit wem sie es zu tun haben. Ursprünglich stammt der Begriff „Impressum“ aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert.
Was muss im Impressum einer eigenständig arbeitenden Sexarbeiter*in (Einzelunternehmer*in) stehen?
TIPP: Kleinunternehmer*innen sollten dies hier angeben, denn es hat schon Abmahnungen deswegen gegeben.
Wenn Preise auf der Webseite angegeben sind, sollte dort auf jeden Fall zu finden sein, dass 19% MWSt incl. sind oder es sich um die Kleinunternehmerregelung handelt und diese nicht anfällt.
Beispiel Impressum für die Webseite einer Einzelunternehmer*in
Ludmilla Mustermann
Impressumsstraße 7
22222 Impressumsstadt
Telefon: +49 157 123456
Email: kontakt@ludmillamustermann.de
Internet: www.ludmillamustermann.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 63527364839 (wenn vorhanden)
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und stets aktuell sein.
Es muss von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar sein. In der Regel befindet es sich im Footer der Webseite. Zulässig ist aber auch, wenn es sich als Link auf der Kontaktseite befindet.
Sprache
Das Impressum muss in deutscher Sprache geschrieben und deutlich lesbar sein.
Bei mehreren Sprachen braucht es für jede Sprache auch ein dementsprechend übersetztes Impressum.
HInweis auf die OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit:
Ob diese Angabe und der direkte LINK auf der Sexarbeitswebseite zu finden sein muss lassen wir gerade klären. In der Regel gilt dies nur für Online-Shops, doch es hat schon Abmahnungen deshalb gegeben.