Expertenrunde zum Prostituiertenschutzgesetz – leider ohne Beteiligung der Betroffenen
Heute findet die erste Sitzung der von der Regierung berufenen Expertenkommission zum Thema Prostitution statt.
Ein Wermutstropfen: Leider wurde keine einzige sexarbeitende Person in die Kommission berufen.
Erfahrungen von Sexworkern: Unverzichtbare Perspektive
Die Kommission soll 1,5 Jahre tagen und ist mit Expert*innen aus Forschung, Sozialarbeit, Rechtswissenschaft und Medizin besetzt. Ihre Arbeit könnte wesentlich dazu beitragen, Verbesserungen in der Gesetzgebung für Sexarbeiter*innen auf den Weg zu bringen.
Doch gerade beim hochstigmatisierten Thema Prostitution ist die Innenansicht aus der Branche extrem wichtig.
“Sexarbeitende wissen am besten, was sie für ihren Schutz brauchen. Eine Einbindung in den Gesetzgebungsprozess ist unabdingbar.”
Johanna Weber, politische Sprecherin des BesD
Da keine Sexarbeitenden beteiligt sind, wird es umso relevanter sein, dass die Kommission die Perspektiven von Sexarbeiter*innen aus der Evaluation in ihre Entscheidungen einbezieht – deren Ergebnisse bieten eine solide Basis für eine Verbesserung des Gesetzes.
Warum die Einbindung der Evaluation wesentlich ist
Insbesondere im Hinblick auf die Untersuchung der Situation von Sexarbeitenden, handelt es sich bei der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes um die bisher umfangreichste Studie zur Prostitution in Europa.
Aufgrund der umfassenden Datenerhebung wird sie als wegweisend für zukünftige Studien und Politik in Europa angesehen. Dank der gezielten Einbindung von Sexarbeiter*innen, zeigen die Ergebnisse deutlich, an welchen Stellen im Gesetz Reformbedarf besteht.


