Update 25.05.2021

Der BesD hatte schon zu Anfang der Krise ein Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen vorgelegt, welches sich bei vergangenen Öffnungen bewährte. Für die kommenden Lockerungen wurde dieses Hygienekonzept  nun aktualisiert. Ergänzend liegt nun außerdem ein Test-Konzept für den Schutz von Dienstleister*innen und Kund*innen vor.

–> BesD_Hygiene-Konzept für Sexarbeit

–> BesD_Test-Konzept für Sexarbeit


Viele Branchen sind vom Lockdown schwer betroffen – doch gerade in der Sexarbeit lebt ein hoher Anteil von der Hand in den Mund und hat wenig bis keine Rücklagen. Besonders im Bereich Straßen-Sexarbeit sind viele Beschäftigte zusätzlich nicht krankenversichert und bereits von Armut betroffen.

Wir fordern die Gleichbehandlung von Sexarbeit mit vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen. Im Sinne der Übertragung und Bekämpfung des Corona-Virus besteht kein Unterschied zwischen einer nichtmedizinischen Massage und einer erotischen Massage. Im Rahmen der Öffnungen für andere körpernahe Dienstleistungen fordern wir eine geordnete Öffnung aller Bereiche der Sexarbeit unter Anwendung entsprechender Hygiene- und Test-Konzepte für den Schutz von Dienstleister*innen und Kund*innen sowie die Vorbeugung von Neu-Ansteckungen.

Das Hygiene- und Test-Konzept des BesD umfasst Regelungen für die Sexarbeit in Terminwohnungen/eigener Wohnung/Wohnwagen, Haus- und Hotelbesuche (Escort) sowie die Arbeit auf Straßenstrichen.