UPDATE 09. Januar von Dona Carmen:
https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/01-Corona-Prostitution-UPDATE-09.01.2022.pdf

LETZTER STAND 14.12.2021


Wir tun unser Bestes, um eine aktuelle Übersicht für Sexarbeitende in Deutschland zur Verfügung zu stellen und beziehen uns dabei auf die Corona-Websites der Bundesländer.

3G = Geimpft oder genesen ODER Test
2G = Geimpft oder genesen
2G+= Geimpft oder genesen UND Test

Schnell-Tests (=Antigentests) sind in der Regel höchstens 24 Stunden gültig, PCR-Tests sind in der Regel mindestens 24 Stunden und höchstens 48 Stunden gültig.

Ausnahmen bei 2G und 2G+: Personen mit einer ärztlichen Bestätigung, dass für sie keine Impfempfehlung vorliegt UND einen Test

Alle Angaben ohne Gewähr.* Falls Dir eine Fehlinformation auf dieser Seite auffällt, bzw. Du aktuellere Informationen hast, bitte schreib uns eine Mail an info@besd-ev.de.

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Ausnahme: Prostitutionsstätten die „clubähnlich“ betrieben werden, sind VERBOTEN

  • Kund*innen 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerhebung
  • Hygienekonzept

Aus: Verordnung der Landesregierung (gültig seit 04.12.2021)

und Begründung zur vierten Änderungsverordnung (gültig seit 04.12.2021)
zu: §14, Absatz 4, Satz 1: Prostitutionsstätten, deren faktischer Betrieb „clubähnlich“ erfolgt, sind gleich zu behandeln wie Diskotheken und Clubs und in der Alarmstufe II untersagt.

§14 (3) 4. Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes (in Alarmstufe II)
§17 (2) 3. Körpernahe Dienstleistungen (in Alarmstufe II)
§5 (5) Nicht-immunisierte Personen
§18 Testung von Selbstständigen

Corona-Regeln BW auf einen Blick (gültig seit 04.12.2021)

Übersicht: Corona-Infos BW 
Es gilt derzeit die Alarmstufe II.

Seit 4.12.21 sind Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie (Impfung 1, 2 + Booster/Auffrischungsimpfung) und Genesene, deren Infektion maximal 6 Monate zurück liegt, bei der 2G+ Regelung von einer zusätzlichen Testpflicht befreit.

Regionale Sonderregelungen für Hotspots (7-Tage-Inzidenz von über 1.000): Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: VERBOTEN

Generell gilt:
Sexarbeit außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge: VERBOTEN

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt

Aus: 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (gültig seit 4.12.2021)

§5 (1) 2. Dienstleistungen mit körperlicher Nähe – in der aktuellen Verordnung ist hier nicht mehr von allen dort Tätigen, sondern nur noch von Besuchern die Rede -> in der ergänzenden Regelung steht, dass am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt

Übersicht Regelungen (gültig seit 04.12.2021)
Übersicht: Corona-Infos Bayern
Es gilt der Katastrophenfall, Krankenhausampel steht auf Rot

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Prostitutionsfahrzeuge: VERBOTEN

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Für nicht geimpfte oder genesene Sexarbeitende: täglicher Test, PCR maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt
  • Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • keine gesichtsnahen Praktiken
  • Kontaktdatenerhebung
  • Maskenpflicht oder alternativ Test

Aus: Dritte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (zuletzt aktualisiert am 23.11.2021)
§17 (3) und (4)  Erbringung sexueller Dienstleistungen
§17 (3): „Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur unter der 2G-Bedingung angeboten werden.“
§8a (2) 2G-Bedingung Personal, das mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt
§6 Nachweiserfordernisse eines negativen Tests

Übersicht: Corona-Infos Berlin

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt
  • Hygienekonzept
  • Kontaktdatenerhebung

Aus: Zweite SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung (gültig seit 24.11.2021)
§14 (2) Körpernahe Dienstleistungen, Erbringung sexueller Dienstleistungen
§7 (1) 2G-Zutrittsgewährung

Übersicht: Corona-Infos Brandenburg

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt

Aus:  Dritte Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung (gültig seit 24.11.2021)

Übersicht: Corona-Infos Bremen
Aktuell gilt Warnstufe 2.

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge: VERBOTEN

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt
  • Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Kontaktdatenerhebung
  • Mit Hygienekonzept
  • Maskenpflicht

Aus: Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (gültig seit 29.11.2021)
§14a Prostitutionsangebote
§6 Schutzkonzept
§7 Kontaktdatenerhebung
§10a Maskenpflicht
§10j (1) 1./3./4. 2-G-Zugangsmodell
§10h (1) 1. Testnachweis

Übersicht: Corona-Infos Hamburg

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerhebung
  • Mit Hygienekonzept

Aus: aktuelle Corona-Schutzverordnung (gültig seit 25.11.2021)
§26 Prostitutionsstätten- und ähnliche Einrichtungen
Zu §26 „Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen ist … auch hier neben dem Impfnachweis oder Genesenennachweis zusätzlich ein aktueller Test erforderlich“

einfache Übersicht der Verordnung

Übersicht: Corona-Infos Hessen

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge: VERBOTEN

  • Kund*innen 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerhebung
  • Hygienekonzept
  • Maskenpflicht für alle, „sofern dies im Rahmen der Erbringung oder Entgegennahme der Dienstleistung möglich ist“

Aus: Corona-Landesverordnung (zuletzt aktualisiert am 23.11.2021)
Anlage 29a Auflagen zur Prostitution

Übersicht: Corona-Infos MeckPomm

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen in Warnstufe 1 | 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Kund*innen in Warnstufe 2 | 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerhebung
  • Hygienekonzept
  • Maskenpflicht für alle, „sofern dies im Rahmen der Erbringung oder Entgegennahme der Dienstleistung möglich ist“

Aus: aktuelle Corona-Verordnung (gültig seit 24.11.2021)
§8a Körpernahe Dienstleistungen
Die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen gelten auch für Prostitution

Übersicht: Corona-Infos Niedersachsen
Seit 01.12.2021 gilt in den meisten niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2, aber nicht in allen – die derzeit geltenden Warnstufen nach Ort siehst du hier.

Seit 4.12.21 sind Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie (Impfung 1, 2 + Booster/Auffrischungsimpfung) bei der 2G+ Regelung von einer zusätzlichen Testpflicht befreit.

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt

Aus: verschärfte Corona-Schutzverordnung (gültig seit 24.11.2021)
§4 (3)2. Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
„Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.“
Begründung zu §4 Abs. 4: Für den Arbeitsbereich gilt 3G-Regel, nicht immunisierte Beschäftigte müssen zusätzlich zum Test ständig eine Maske tragen, sofern dies nach Art der Tätigkeit nicht möglich ist, ist übergangsweise ein Test ausreichend.

Übersicht: Corona-Infos NRW

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Mit Hygienekonzept
  • Kontaktdatenerfassung

Aus: 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig seit 24.11.2021)

§8 (5) Arbeits-und Betriebsstätten, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe

und Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen
3.b Personenbezogene Einzelmaßnahmen

Übersicht: Corona-Infos Rheinland-Pfalz

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G+: Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • Sexarbeitende 2G+:Nur Geimpfte/Genesene mit ZUSÄTZLICHEM Test
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt

Aus: Verschärfungen der Corona-Regeln (gültig ab 01.12.2021)
2G Plus für „körpernahe Dienstleistungen“ noch keine nähere Spezifizierung

Übersicht: Corona-Infos Saarland

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: VERBOTEN


Aus: Corona-Notfall-Verordnung vom 19.November (gültig seit 22.11.2021)

Übersicht: Corona-Infos Sachsen

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerfassung
  • Maskenpflicht – Bei Freiwilligen 2G-Plus-Zugangsmodell darf von Maskenpflicht abgewichen werden

Aus: Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (gültig seit 26.11.2021)
§7(3)8. Sonstige Einrichtungen und Angebote
§2c(1)5. Freiwilliges 2-G-Plus-Zugangsmodell

Übersicht: Corona-Infos Sachsen-Anhalt

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Hygienekonzept

Aus: aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig seit 22.11.2021)
§9 Dienstleistungen und Erklärungen Zu §9

Übersicht: Corona-Infos Schleswig-Holstein

Sexarbeit innerhalb und außerhalb des Prostitutionsgewerbes: ERLAUBT
Prostitutionsstätten: VERBOTEN

  • Kund*innen 2G: Nur Geimpfte/Genesene
  • Sexarbeitende 3G: Nur Geimpfte/Genesene/Getestete
  • PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt
  • Kontaktdatenerhebung

Aus:  Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (gültig seit 25.11.2021)
§18 (2) m Besondere Schutzmaßnahmen
§30 Prostitutionsstätten und Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes, Bordelle und vergleichbare Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen und geschlossen zu halten; ausgenommen sind sexuelle Dienstleistungen unabhängig von der Einrichtung, in welcher diese erbracht werden, wenn nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind.

Übersicht: Corona-Infos Thüringen
Aktuelle Maßnahmen

*Die Maßnahmenkataloge werden je nach Inzidenz und Lage häufig aktualisiert. Die aktuellen Verordnungen sind zum Nachlesen in den einzelnen Reitern verlinkt.

Ob nur Sexarbeit in „Prostitutionsstätten“ oder auch selbstständige Sexarbeit gemeint ist, ist zum Beispiel manchmal unklar. Ob Sexarbeit außerhalb von Prostitutionsstätten zu den körpernahen Dienstleistungen gezählt wird oder nicht, ist nicht immer definiert. Insbesondere für Betreiber*innen von/in Prostitutionsstätten gelten viele, teils zusätzliche Regeln, die wir in dieser kurzen Übersicht nicht ausreichend abbilden können.

Im Zweifel sollten auch die regionalen Anmeldestellen des ProstSchG Fragen beantworten können – hier geht es zu einer Übersicht mit Adressen + Telefonnummern. Auf der Seite von Dona Carmen werden ebenfalls regelmäßig die geltenden Bestimmungen rund um Sexarbeit dokumentiert (Update 3.12.21) (falls diese von unseren Ergebnissen abweichen, wird darauf im jeweiligen Bundesland-Reiter hingewiesen).