Stellungnahme des BesD zum neuen Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ vom 25.11.2015

In der Presse vielfach als „Entschärfung“, vom Familienministerium als „Verschlankung“ bezeichnet liegt nun ein neuer Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ vor. Kernpunkte der Änderungen sind eine nun bundesweit statt nur lokal gültige Registrierung für Sexarbeiter_innen, die zudem nur noch halb so häufig erneuert werden muss. Die Verlängerung soll nunmehr auch elektronisch möglich sein. Eine Gesundheitsberatung soll einmal vor der ersten Registrierung und nicht mehr regelmäßig verpflichtend sein. Verschiedene Fristen und Übergangsregelungen wurden verlängert.

Auch wenn diese „Verschlankungen“, die ganz offensichtlich dem Protest der Länder gegen einen nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand geschuldet sind, auch denjenigen von uns entgegenkämen, die sich tatsächlich würden registrieren lassen, bleibt der grundsätzlich diskriminierende, abschreckende bzw. illegalisierende und Arbeitsplatz vernichtende Charakter des Gesetzes unverändert.

Der „Idiotentest“ (Prüfung auf „Einsichtsfähigkeit“) für Sexworker wurde nicht wie in Pressberichten zunächst zitiert gestrichen, sondern nur innerhalb des Entwurfs verlagert, und in einigen Teilen wurde der Entwurf sogar verschärft: Die Bußgelder für Sexarbeiter_innen bei Verstoß gegen die Zwangsregistrierung wurden erhöht, zudem soll nun schwangeren Frauen die Sexarbeit verboten werden.

Das Werbeverbot, zunächst nur für Praktiken ohne Kondom, wurde auf „die Jugend beeinträchtigende“ Werbung für Sexarbeit ausgeweitet – wenn dieser Paragraph das immer noch geltende allgemeine Werbeverbot für Sexarbeit (§120 OwiG, ein Überbleibsel aus der Zeit vor 2002) tatsächlich ersetzt, ist dies zumindest in der Summe eine Anpassung an die inzwischen geltende Rechtsprechung.

Wirklich verbessert hat sich an diesem Entwurf leider wenig. Eine polizeiliche Hurenkartei, egal wie viel oder wenig bürokratisch aufwendig erhoben, egal ob durch ein explizites Anmeldeprozedere oder durch eine entsprechende Aufzeichnungspflicht als Auflage einer Bordellkonzessionierung, bleibt eine Diskriminierung und ein Sicherheitsrisiko für alle Sexarbeiter_innen. Die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die das Sexualleben betreffen und die somit besonders sensibel sind, sowie die Verletzung weiterer Grundrechte wie das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, kann nicht durch die Abwehr angeblich allgegenwärtiger Gefahren gerechtfertigt werden, die weder durch eine entsprechende Anzahl von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen, noch durch wissenschaftliche Dunkelfeldstudien belegbar sind.

Die Erlaubnispflicht für „Prostitutionsgewerbe“, an der sich im neuen Entwurf nichts geändert hat, ist in dieser Form eine Grundlage beliebiger Eindämmung und Verdrängung von Sexarbeit und wird kaum zur Verbesserung der Arbeitssituation von Sexarbeiter_innen beitragen.

Als Berufsverband der Sexarbeiter_innen lehnen wir auch diesen Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ ab.

Im weiteren verweisen wir auf unsere ausführliche Stellungnahme vom 11.09.2015 zum vorherigen Entwurf des ProstSchG und die darin enthaltenen Forderungen und Alternativen zu einem entstigmatisierenden, entkriminalisierenden und somit menschenrechtsbasierten Ansatz zum Umgang mit der Sexarbeit:

Wir fordern die Anerkennung von Sexarbeit als Freiberuf im Gewerbe-, Steuer-, und Baurecht, die Anmeldepflicht für Bordelle nach §14 der Gewerbeordnung (sowie die Pflicht für Gewerbeämter in allen Kommunen, solche Anmeldungen entgegenzunehmen) und, wie inzwischen auch von Amnesty International gefordert, eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit, also das Streichen der die Sexarbeit betreffenden Sonderparagraphen im Polizei-, Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz, allen voran Art. 297 EGStGB als Grundlage der Sperrbezirksverordnungen.

Weiterhin fordern wir den flächendeckenden Ausbau freiwilliger, anonymer, kostenloser und parteilicher Gesundheitsberatung für alle Menschen mit Risikoverhalten, die Finanzierung weiterer Fachberatungsstellen für Sexarbeiter_innen, den Ausbau von fundierten Angeboten zur berufsspezifischen Basisberatung und Information („Einstiegsberatung“), geförderte Programme zur Qualifizierung bei Umorientierung in andere Berufe, sowie bundesweit aufsuchende, berufsbegleitende Workshops zur Professionalisierung in der Sexarbeit.

Wir fordern die Unterstützung berufsständischer Selbstvertretungen von Sexarbeitenden, wirksame Maßnahmen zur Entstigmatisierung Anti-Diskriminierung von Sexarbeiter_innen und die Schulung von zuständigen Beamten und Behörden im Umgang mit der Sexarbeitsbranche.

In Solidarität mit Betroffenen von Ausbeutung und Menschenhandel in allen Branchen schließen wir uns den Forderungen des KOK nach Rechten und parteilicher Beratung für Betroffene an.