Legalisierung

Legalisierung ist nicht zu verwechseln mit Entkriminalisierung.

Der Begriff bedeutet nämlich nicht die Abschaffung hinderlicher Paragraphen und Regelungen, sondern die Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften, um Sexarbeit staatlich zu regulieren und zu kontrollieren.

Beispiele hierfür sind: Erlaubnispflicht, Kondompflicht, Anmeldung.

Eine Legalisierung kann zur Einhaltung klar definierter Vorschriften zwar einerseits eine höhere Rechtssicherheit bieten. Es werden jedoch dadurch alle Sexarbeiter*innen illegalisiert, die sich diesen staatlichen Kontrollen nicht unterwerfen wollen oder können.

Daher sollte es keine Sondergesetze und Vorschriften für Sexarbeitende geben, sondern eine legale Anerkennung unserer Tätigkeit bzw. die Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.