Impressumsrecht

laut Telemediengesetz §5

Das Impressum der eigenen Webseite macht vielen Sexarbeitenden Sorge, denn es muss dort der Realname und die Adresse müssen angegeben werden.

Der Impressumsservice des Berufsverbandes springt hier ein und hilft, dass die Anonymität gewahrt werden kann.

Ein Impressum ist auf Webseiten dafür da, dass die User der Seite wissen, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich wenden können.

Ursprünglich stammt der Begriff „Impressum“ aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert.

Was muss im Impressum einer eigenständig arbeitenden Sexarbeiter*in (Einzelunternehmer*in) stehen?

  • Vor- & Nachname

    Es geht dabei um die Betreiber*in der Website. Firmen können hier ihren Firmennamen angeben. Selbstständige Sexarbeitende gelten aber als Einzelunternehmende, und es muss der „echte“ Name angeben werden.

  • Adresse

    Anschrift des „Unternehmens“. Bei Einzelunternehmen wie bei Sexarbeitenden ist das in der Regel die Wohnadresse.
    Es muss eine sogenannte zustellfähige Adresse angegeben werden.
    Damit ist eine Adresse gemeint, an der die Post an innerhalb kürzester Zeit ankommt oder weitergeleitet wird, und wo auch Einschreiben angenommen werden.
    Es könnte sich dabei auch um einen Freund oder Freundin handeln. In der Regel will man seinem Bekanntenkreis aber nicht zumuten öffentlich auf der Webseite zu stehen.
    Es könnte auch das Bordell sein, in dem man arbeitet. Davon raten wir als BesD allerdings ab, denn bei jedem Arbeitsplatzwechsel müßte das Impressum geändert werden. Außerdem führt dies zu ungünstigen Abhängigkeiten.
    Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend.

  • Kontaktdaten

    Telefon und Email. Dies soll die uneingeschränkte Kommunikation mit der Webseitenbetreiber*in gewährleisten. Für Sexarbeitende, die keine Telefonnummer angeben wollen, bietet der BesD einen Telefonnummernservice an.

  • Umsatzsteuer-ID

    sofern vorhanden – Sexarbeitende, die wegen Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen diese natürlich nicht angeben.
    Die Angabe der Steuernummer fällt hingegen nicht unter die Impressumspflicht. Oft zu findende Hinweise „Steuernummer nur bei berechtigtem Interesse“ sind somit überflüssig und eh rechtlich nicht haltbar.

TIPP: 
Wenn Preise auf der Webseite angegeben sind, sollte dort zu finden sein, dass 19% MWSt incl. sind oder es sich um die Kleinunternehmerregelung handelt und somit keine MWSt anfällt.
Früher hat es deswegen viele Abmahnungen gegeben. Dies ist nun rechtlich nicht mehr möglich.

Beispiel Impressum für die Webseite einer Einzelunternehmer*in

Beispielimpressum:

Ludmilla Mustermann

Impressumsstraße 7
22222 Impressumsstadt

Telefon: +49 157 123456
Email: kontakt@ludmillamustermann.de

Internet: www.ludmillamustermann.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 63527364839
(wenn vorhanden)

Wo muss das Impressum stehen?

Das Impressum muss unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und stets aktuell sein.

Es gilt die sogenannte 1-Klick-Regel.
Das Impressum muss von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar sein. In der Regel befindet es sich im Footer der Webseite.

Einzige zulässige Ausnahme von der 1-Klick-Regel ist, wenn es sich als Link zum Impressum auf der Kontaktseite befindet.

Sprache

Das Impressum muss in deutscher Sprache geschrieben und deutlich lesbar sein.
Bei mehreren Sprachen braucht es für jede Sprache auch ein dementsprechend übersetztes Impressum.

Hinweis auf die OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Dies gilt jedoch nur für Online-Shops und nicht für einfache Informations- oder Blog-Seiten.