Ende der Freierbestrafung in Norwegen? Strafrechtsrat schlägt Gesetzesänderung vor

Laut einer Pressemitteilung der norwegischen Regierung vom 19.12.2022 könnte das 2009 in Norwegen eingeführte Sexkaufverbot vielleicht bald der Vergangenheit angehören. Der Strafgesetzbuchrat hat eine „umfassende Überprüfung des Strafgesetzbuchkapitels zu Sexualdelikten vorgenommen“ und seine Vorschläge zu Änderungen Ende letzten Jahres an die Vorsitzende Linda Gröning überreicht. Welche dieser Vorschläge letztendlich umgesetzt werden, muss laut Justizministerin Mehl noch entschieden werden.

Insgesamt soll laut den Vorschlägen des Strafgesetzbuchrates in Zukunft in Norwegen:

  • Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt werden
  • Sexualdelikte härter bestraft werden
  • Der Schutz vor sexueller Ausbeutung von Menschen in prekären Situationen gestärkt werden
  • Der Kauf sexueller Dienstleistungen entkriminalisiert werden

Die wichtigsten Änderungsvorschläge laut Pressemitteilung:

Der Rat schlägt eine neue Bestimmung vor, die den Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung abdeckt und eine grundsätzliche Ausweitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beinhaltet. Diese Erweiterung soll den Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung stärken und den Grundgedanken verdeutlichen, dass sexuelle Interaktion freiwillig sein muss.

Bisher setzt eine Verurteilung wegen Vergewaltigung voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen angewendet hat oder dass das Opfer sich der Tat nicht widersetzen konnte. In Zukunft soll ausreichen, wenn eine Partei verständlich signalisiert, dass der Geschlechtsverkehr nicht erwünscht ist.

Streichung der Mindeststrafen für Sexualdelikte – Gerichten soll auch in Fällen von Sexualdelikten die Freiheit zustehen, verhältnismäßige Strafen entsprechend der Schwere der Umstände im Einzelfall festzulegen.

Ausweitung und Stärkung des Schutzes vor sexueller Ausbeutung von Menschen in prekären Situationen und schutzbedürftigen Personen und Ausweitung des Schutzes vor sexueller Ausbeutung von Kindern . Neue Bestimmungen zur sexuellen Ausbeutung von Personen, die aufgrund des Einflusses von Drogen erheblich eingeschränkte Bedingungen für die Ausübung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung haben.

Der Rat schlägt vor, einige Handlungen zu entkriminalisieren, die als vom Recht des Einzelnen auf sexuelle Selbstbestimmung gedeckt angesehen werden müssen, einschließlich des Kaufs sexueller Dienstleistungen, die keine sexuellen Übergriffe beinhalten.


Bitte beachten: Die norwegische Pressemitteilung ist bisher nicht in englischer Sprache verfügbar und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Pressebeitrag in englischer oder deutscher Sprache dazu. Wir haben den Text mithilfe von DeepL übersetzt, können aber derzeit keine Gewähr über die Richtigkeit unserer Zusammenfassung des Inhalts leisten. Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung in norwegischer Sprache. Falls Ihnen Fehler auffallen, bitte schreiben Sie unserer Redaktion an lilli@besd-ev.de.