Aufregung rund um Straßenstrich in Baden-Württemberg: Prostitutionsverbot in der Heilbronner Hafenstraße

Prostitution rund um den Straßenstrich in der Heilbronner Hafenstraße ist seit Mittwoch, den 14. September, verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Heilbronn am 13.September hier veröffentlicht. In den unterschiedlichen Medien wurden verschiedene Informationen hierzu veröffentlicht. Unseren Informationen nach gilt das Verbot der Straßenprostitution in und um die Hafenstraße.

Das Verbot wurde zunächst für drei Monate ausgesprochen. Straftaten und Auseinandersetzungen, bei denen teilweise auch Prostituierte verletzt wurden, seien die Gründe für das Verbot.

Ordnungswidrigkeiten und eine weitere Eskalation sollen durch die Untersagung vorerst unterbunden werde. Zuletzt kontrollierte die Polizei zusammen mit der Stadt verstärkt das Gebiet um den Straßenstrich und verfolgte Straftaten. Unseren Informationen zu Folge, war die Situation deutlich besser für Sexarbeitende, als die Polizei mehr vor Ort war.

Das Prostitutionsverbot gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen. Bis Mitte Dezember wird das Verbot konsequent überwacht und sanktioniert. Bei Nichtbefolgen des Verbots droht ein Zwangsgeld von 500 Euro und im Wiederholungsfall von 1000 Euro. Zudem kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Die Sanktionen für die Kolleg*innen erscheinen unseres Erachtens nach nicht verhältnismäßig, da diese Kolleg*innen alle tendenziell aus prekären Lebenssituationen dort arbeiten. Darüber hinaus sind sie auch nicht die Menschen die für die Auseinandersetzungen und die Gewalt verantwortlich sind.

Gespräche mit dem Ordnungsamt Sozialarbeiter*innen aus Heilbronn, die in und um die Hafenstraße herum die Kolleg*innen betreuen, haben ergeben, dass die Frauen dort nach den Prostitutionsverboten unter Covid-19 ganz gut vernetzt seien und die Monate überbrücken, bzw. sich anders organisieren können. Die Sorge gilt in erster Linie den Sexarbeiter*innen die nicht erreicht wurden konnten und die neu in der Stadt ankommen um dort zu arbeiten.

Einige Medienberichte haben bereits abgedruckt, dass die Stadt eventuell ein dauerhaftes Verbot beim Regierungspräsidium durchbringen will. Aus Sorge darum, dass dies so sein könnte, haben wir versucht mit unterschiedlichen Akteur*innen ins Gespräch zu kommen um an einer geplanten Evaluation teilhaben zu können. Das Ordnungsamt hat zugestanden, dass es sinnvoll erscheint Stellvertreter*innen aus dem Sexarbeit daran mitwirken zu lassen.

Wir stehe mit den Akteur*innen in Kontakt und arbeiten bereits intern an möglichen Kriterien für die Evaluation.


Rückfragen und Anregungen:

Frau Daria Oniér
Landessprecherin des BesD e.V. für Baden-Württemberg
stuttgart@besd-ev.de