2. Lockdown: Welche Ausgleichs-Zahlungen gibt es für betroffene Sexworker?

Seit dem 2. 11. sind nahezu alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, neben Restaurants, Kneipen und Bars, Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Schwimmbädern, Fitness-Studios, Saunen, Spielhallen, Casinos, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios gilt dies auch für alle Prostitutionsstätten. Wie sieht aktuell die Lage aus – welche Ausgleichzahlungen gibt es für die von der erneuten Schließung Betroffenen?


  • Außerordentliche Wirtschaftshilfe / „Novemberhilfe“

Wer: Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind
Wann: vorläufig 02.11 – 30.11.2020
Wie: Exakte Infos und Antragstellung ab ca. Mitte diesen Monats

  • Info für Soloselbstständige

Es gibt keinen pauschalen „Unternehmerlohn“, der ausgezahlt wird, sondern die Auszahlung für November richtet sich nach dem November-Umsatz des letzten Jahres. Für die, die im November letzten Jahres keinen Umsatz gemacht haben wird der Durchschnitt des letzten Jahres genommen.

Wie:
Die Beantragung kann über den über den Steuerberater laufen. Alle, die weniger als 5000 Euro beantragen, sind direkt antragsberechtigt und dürfen das ohne Steuerberater selber machen. Angaben laut BMWI -> https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Fakt ist, dass alle die jährlich ihre Steuern einreichen schnell die Steuererklärung für 2019 fertig machen müssen, sofern dies noch nicht geschehen ist.


  • Info für Betreibende von Prostitutionsstätten

Auszahlung: 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz im November 2019.

Wenn in 11.2020 trotzdem Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu 25 % des Vergleichsumsatzes vom Vorjahr nicht angerechnet.


  • Info für Personen ohne Steuernummer in Deutschland

Diese Personengruppe (EU-Doppelbesteuerungsabkommen, falsch angewendetes Düsseldorfer Modell, usw.) sollten sich an eine der Beratungsstellen für Sexarbeitende wenden, denn diese kennen sich aus mit solchen Dingen und helfen auch beim Beantragen. Eine große Zahl an Beratungsstellen findet sich hier:  www.bufas.net . Wenn alle Stricke reißen, gibt es den Nothilfe Fonds des BesD, der leider so gut wie leer ist.*



Quelle: Josef Mayerhofer; chancenmeisterei.de 
Einen großen Dank an unseren unermüdlichen, ehrenamtlichen Berater!

* Der Nothilfe Fonds des BesD ist leer – nachdem wir im 1. Lockdown rund 126.000 Euro an knapp 400 Sexarbeiter*Innen in akuten Notsituationen auszahlen konnten. Die Anträge stapeln sich, doch das Geld ist alle. Wir freuen uns über jede Spende und hoffen, dass der Hilfsfonds bald wieder handlungsfähig wird – denn auch die Krise geht weiter.

BESD E.V.
IBAN: DE49100500000190290862
BIC: BELADEBEXXX
LANDESBANK BERLIN – BERLINER SPARKASSE

VERWENDUNGSZWECK: NOTHILFE FONDS

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