Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot

Verfassungsklage gegen Freierbestrafung in Frankreich scheitert am obersten Gerichtshof

Vor beinahe drei Jahren wurde in Frankreich das Gesetz
„gegen das Prostitutionssystem“ verabschiedet, das Kund*innen von Sexdienstleistenden
kriminalisiert und die Arbeitsbedingungen in der Branche bereits nachweislich
verschlechtert hat. Unter Berufung auf das Recht auf Freiheit von Handel und
Unternehmertum, klagten französische Sexarbeitende mit Hilfe von unterstützenden
Organisationen – wie der NGO Medecins de Monde und der Sexworker-Union STRASS –
zunächst beim Staatsgericht. In der auch in Deutschland mit Spannung erwarteten
Urteilsverkündung am 02. Februar wies nun der Verfassungsgerichtshof die eingereichte
Klage auch in oberster Instanz ab. Die Antragstellenden und Rechtsanwalt Patrice Spinosi
bereiten sich jetzt auf den langen Gang zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte vor.

Die in mehreren europäischen Ländern verstärkt restriktive Gesetzgebung für die Branche
orientiert sich an dem international umstrittenen „schwedischen Modell“ und setzt
Sexarbeit vorwiegend mit Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen gleich. Auch in
Deutschland leiden Sexarbeitende seit dem 2017 in Kraft getretenen
„Prostituiertenschutzgesetz“ an einer systematischen Einschränkung des Rechts auf freie
Berufsausübung und Selbstbestimmung. Hierzulande setzt sich unter anderem der
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen entschieden dafür ein, der
Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegenzuwirken.

Eine von der NGO Medecins de Monde durchgeführte und im April 2018 veröffentlichte
Studie zeigt auf, dass französische Sexarbeitende aufgrund der Folgen des Gesetzes
bereits an massiven Umsatzeinbußen leiden und Verschlechterungen der Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen in Kauf nehmen müssen. Neben der berechtigten Angst vor
Verarmung und sozialem Abstieg, ist die Ausübung der Sexarbeit in Frankreich vermehrt
riskant für Leib und Leben geworden. Insbesondere Anbieter*innen, die bereits in prekären
Verhältnissen leben, sehen sich vermehrt dazu gezwungen, riskantere Arbeit zu
akzeptieren und mit ihrer Kundschaft abgelegene Orte aufzusuchen. Der Mord an der
peruanischen Sexarbeiterin Vanesa Campos im vergangenen August ist ein trauriger
Tiefpunkt der desaströsen Auswirkungen eines Gesetzes, das „zum Schutz von Frauen“
dienen soll.

Eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird in
Frankreich erst in drei bis fünf Jahren erwartet. Der Kampf von Sexarbeitenden gegen das
französische „Prostitutiertenschutzgesetz“ und dessen schädliche Auswirkungen auf ihre
Arbeits- und Lebensbedingungen scheint damit leider fürs Erste verloren – auf Kosten der
Sexarbeiter*innen.

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