Anfrage an die Landesdatenschutz-Beauftragten

Am 5. Januar hat der BesD e.V. eine offizielle Anfrage an die Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer gestellt. Wir wollen wissen, wie es mit dem Datenschutz unter dem Prostituiertenschutzgesetz aussieht.  Dabei machen wir auf die besonderen Anfordernisse an den Datenschutz von Sexdienstleistenden aufmerksam und reichen einen umfangreichen Fragenkatalog ein.

Bei den Fragen geht es um:

  1. Den Datenschutz des Finanzamtes in Bezug auf die Berufsbezeichnung, vor allem beim Schriftverkehr in die Privathaushalte und an andere öffentliche Stellen.
  2. Eine mögliche Datenweitergabe der Anmeldebehörden an z.B. die Polizei.
  3. Die Frage, inwieweit schon bei der Gesundheitsberatung nach ProstSchG Daten erhoben werden.

Hier findet sich die komplette Anfrage als PDF.

Aus den meisten Bundesländern liegen bereits Empfangsbestätigungen vor; natürlich berichten wir hier über die Antworten.

 

 

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