„Schutz & Schirm“ = Zwang und Gängelung!

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) lehnt die kürzlich abschließend in der Koalition verhandelten Inhalte eines neuen „Prostituiertenschutzgesetzes“ ab. Die Interessensvertretung der Sexarbeiter_innen bemängelt den Entwurf als kontraproduktiv und am Thema vorbei.

„Statt den Menschen in der Sexarbeit längst überfällige Gleichstellung, Rechtssicherheit und den Ausbau qualifizierter Fachberatungen zu gewähren, setzt die Koalition auf Bevormundung und Zwang“, sagt Undine de Rivière, Pressesprecherin des BesD.

Die Punkte im einzelnen:

Anmeldepflicht für Sexarbeiter_innen

Eine behördliche Anmeldepflicht ausserhalb von Gewerberecht oder berufständischen Vertretungen gibt es in keiner anderen Branche, und diese Daten sind aufgrund der bestehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sexworkern besonders brisant. Ein entsprechender Versuch scheiterte 2009 in den Niederlanden an der EU-Datenschutzrichtlinie, da die besondere Schutzwürdigkeit von Daten über das Sexualleben auch ein bezahltes Sexualleben nicht ausschließen darf.

Die Untauglichkeit einer Meldepflicht zur Bekämpfung von Ausbeutung und Menschenhandel wird deutlich am Beispiel Wien. Dort gibt es seit Jahrzehnten eine Registrierungspflicht und wöchentliche(!) Zwangsuntersuchungen für Sexdienstleister. In Wien waren nahezu alle Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung der letzten Jahre behördlich registriert.

„Die Zwangsregistrierung von Sexarbeiter_innen ist zutiefst stigmatisierend, verstößt gegen geltendes EU-Recht, schadet uns aktiv und hat andererseits keinerlei Nutzen für uns. Sie treibt zudem diejenigen Kolleg_innen in eine künstlich geschaffene Illegalität, die sich aus guten Gründen nicht outen wollen und können und beschneidet sie damit der Mittel des Rechtsstaats, sollten sie tatsächlich von Gewalt oder anderem Unrecht betroffen sein.“ so Undine de Riviere. „Derzeit lassen wir die beabsichtigten Regelungen juristisch prüfen und bereiten uns auf Modellklagen vor, sollte das Gesetz so verabschiedet werden.“

Verpflichtende Gesundheitsberatung

Für eine gesundheitliche Beratungspflicht gibt es keinerlei wissenschaftliche Basis: Sexdienstleister_innen haben keine höheren Infektionsraten als der Rest der Bevölkerung, und die auf informierter Freiwilligkeit basierende Präventionsarbeit der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen funktioniert nachweislich hervorragend. Die Deutsche STI-Gesellschaft lehnt Zwangsmaßnahmen zur Gesundheitsprävention als kontraproduktiv ab.

Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

Bei einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten ist zu befürchten, dass Konzessionen bzw. das Nichterteilen derselben vor allem zur “Prostitutionseindämmung” dort verwendet werden, wo Baurecht und Sperrbezirke dies bisher nicht ermöglichen – vor allem, wenn Auflagen zum Betrieb nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern den Ländern und Kommunen überlassen werden. Die geplante Bordellkonzessionierung auch für kleine Zusammenschlüsse und selbst für einzelne, allein tätige Sexarbeiter_innen, die an ihrer Arbeitsstätte nicht auch wohnen, ist unverhältnismäßig. Ausserdem ist die Erlaubnispflicht ein weiteres Mittel, Sexdienstleister_innen zu kontrollieren, indem die leichter greifbaren Bordellinhaber mittels Auflagen dazu verpflichtet werden, sensible personenbezogene Daten ihrer Mieter_innen zu sammeln und an die Behörden weiterzuleiten.

Kondompflicht

Die Einhaltung einer Kondompflicht ist nicht unter menschenwürdigen Bedingungen kontrollierbar und diese Vorschrift somit entweder sinnlos oder schädlich.

Fazit

Auch wenn ein Mindestalter von 21 in der Sexarbeit und gynäkologische Zwangsuntersuchungen vom Tisch sind, bleibt das Ergebnis unbefriedigend. Was laut der Koalition „Schutz und Sicherheit für Prostituierte“ sein soll, ist in Wahrheit ein Paket aus ungeeigneten Maßnahmen, die nachweislich nicht dazu führen, das Selbstbestimmungsrecht von Sexdienstleistenden zu stärken. Dass zudem sowohl die CDU/CSU als auch das Familienministerium in ihren Stellungnahmen ausschließlich vom „Schutz für Frauen“ sprechen, ignoriert männliche und Trans*-Sexarbeiter_innen und zementiert das Bild vom schwachen, hilflosen Geschlecht.

Was wir wirklich brauchen, ist eine vollumfängliche Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.

Wer Menschen in der Sexarbeit wirksam unterstützen möchte, stellt ihnen parteilich Information und Beratung nach ihren Bedürfnissen zur Verfügung. Auch vor dem Berufseinstieg, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Ausübung der Sexarbeit zu ermöglichen.

In der Sexarbeit tätige Menschen benötigen Schutz vor Diskriminierung, Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist eine konsequente Entkriminalisierung und Abschaffung diskriminierender Sonderparagraphen im Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Wir fordern wirksame Anti-Diskriminierungsmaßnahmen sowie den Ausbau fundierter Beratungs- und Professionalisierungsangebote für Sexdienstleister_innen durch qualifizierte Experten, darunter auch kulturelle Mediator_innen und erfahrene Sexdienstleister_innen selbst.

Wir sagen NEIN zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz und fordern Rechte statt Rettung!

 

Weiterführende Links:

„Koalitionspläne: Prostituierten drohen neue Gefahren“ (Deutscher Juristinnenbund, Deutsche AIDS-Hilfe, Diakonie Deutschland u.a.)
„DF fordert ein angstfreies Leben ohne gesellschaftliche Ächtung auch für Prostituierte“ (Deutscher Frauenrat)

 

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