Entkriminalisierung der Sexarbeit in Kanada

Während ganz Europa härtere Restriktionen oder gar Verbote für die Sexarbeitsbranche einführt, schlägt Kanada einen anderen Weg ein. Sexworker Interessenvertreter haben einen grundsätzlichen Rechtsstreit vor dem obersten Gericht von Kanada gewonnen.
Die seit 2007 laufenden Prozesse gelten als Meilenstein im Punkto Legalisierung der Sexarbeit. Damit ist in Zukunft das Führen eines Bordells ebenso gestattet, wie das Anwerben von Freiern auf der Strasse. Auch ist es nicht mehr verboten, von Einnahmen, die aus der Prostitution stammen zu leben. Prostitution war auch zuvor in Kanada nicht illegal, doch viele der damit verbundenen Aktivitäten wurden als Verstösse angesehen. Das soll sich nun ändern.


‚It is not a crime in Canada to sell sex for money.“ So Chief Justice Beverley McLachlin, Oberster Gerichtshof von Kanada. Der Tenor des Gerichts war, dass die bisherigen Gesetze veraltet und völlig unverhältnismäßig seien. Das kanadische Parlament hat nun ein Jahr Zeit, um die eine
neue Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Es wurde zunächst darüber entschieden, dass Sexworker und ihre Vereinigungen für die Branche auch in Gerichtsprozessen zu sprechen. Bisher hatte die Gerichtsbarkeit nur erlaubt dass einzelne Klagen von direkt Betroffenen, Sexworkern oder Opfern zugelassen werden, die aber aufgrund der prekären Lebensumstände nie eingereicht wurden. Die jetzige Verfassungsbeschwerde der Sexworker als öffentlich berechtigte Interessen-Selbstvertretung war erfolgreich.

Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Jetzt bereiten sich die Sexworker Advokaten auf die kommenden eigentlichen Prozesse vor, um die kriminalisierenden Prostitutionsgesetze zu Fall zu bringen.

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