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Stellungnahme des BesD zum Referentenentwurf eines “Prostituiertenschutzgesetzes”

Stellungnahme des BesD zum Referentenentwurf eines “Prostituiertenschutzgesetzes”

Pres­se­mit­tei­lung: Ber­lin, 11.09.2015: Der Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen (BesD) übt schar­fe Kri­tik am Refe­ren­ten­ent­wurf eines “Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes” des Fami­li­en­mi­nis­te­ri­ums. In sei­ner Stel­lung­nah­me heisst es im Fazit, “Ein Gesetz, des­sen vor­geb­li­ches Ziel die Stär­kung des Selbst­be­stim­mungs­rech­tes einer Per­so­nen­grup­pe ist, die­ser dann aber die Mün­dig­keit abspricht und sie pater­na­lis­tisch vor eige­nen Ent­schei­dun­gen “schüt­zen” will, das ohne Not in Grund­rech­te ein­greift und qua­si neben­bei noch ein Regu­la­ri­um schafft, um die Gesell­schaft mit­tels belie­big zu erwei­tern­der Auf­la­gen vor der vor­geb­lich zu schüt­zen­den Per­so­nen­grup­pe zu bewah­ren, ist schlech­ter als gar kein Gesetz. Das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz ist somit in Gän­ze abzu­leh­nen.” Statt­des­sen for­dert der Ver­band eine voll­stän­di­ge Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Sex­ar­beit wie zuletzt auch von Amnes­ty Inter­na­tio­nal gefor­dert, die Aner­ken­nung sexu­el­ler Dienst­leis­tun­gen als Frei­be­ruf, eine Anmel­de­pflicht für Bor­del­len nach dem Gewer­be­recht und den Aus­bau frei­wil­li­ger Bera­tungs­an­ge­bo­te. Voll­stän­di­ge Stel­lung­nah­me BesD zum Refe­ren­ten­ent­wurf (pdf down­load)