Freierbestrafung gefährdet die Sicherheit von tausenden Sexarbeiter*innen

CDU/CSU-Bundestagsfraktion überlegt Sexkaufverbot in Deutschland: Eine Stellungnahme des Berufsverbandes für erotische und sexuelle Dienstleistungen.

Im Juni sprachen sich zwei SPD-Politikerinnen für ein Sexkaufverbot in Deutschland aus, nun zieht der Koalitionspartner CSU/CDU nach. Der stellvertretende Vorsitzende Thorsten Frei und die Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker wollen „den Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel wirksam fortführen, ohne dabei die Prostitutierten selbst zu kriminalisieren.“

Schwedisches Modell als Nährboden für Kriminalität und Ausbeutung

Das im gleichen Atemzug von ihnen geforderte Schwedische Modell (zum Teil auch als Nordisches Modell bezeichnet) ist als Mittel der Wahl denkbar ungeeignet und pervertiert jeglichen Schutzgedanken. Im Rahmen des Schwedischen Modells bleibt nur das Anbieten sexueller Dienstleistungen legal. Der Kauf dieser Dienstleistungen sowie jede Unterstützung von Sexarbeitenden, auch untereinander, wird unter Strafe gestellt. BesD-Vorstandsmitglied und Sexarbeiterin Johanna Weber sagt: „Die Freierbestrafung führt dazu, dass wir wesentlich weniger Kunden haben und somit wesentlich weniger verdienen.“

Es gibt keine Belege für eine verbesserte Strafverfolgung von Menschenhandel innerhalb oder außerhalb der Sexarbeitsbranche durch das Schwedische Modell. Das Verbot von Menschenhandel, (sexueller) Ausbeutung und Zwangsprostitution ist in Deutschland bereits seit Jahren im Strafgesetzbuch verankert und Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Studien aus den bisher betroffenen Ländern wie Schweden, Norwegen und Frankreich weisen zudem nach, dass das Schwedische Modell die Gefahr von sexueller Gewalt und Ausbeutung erhöht.

Organisationen gegen Menschenhandel warnen geschlossen vor dem Schwedischen Modell

Amnesty International ist führend im Kampf gegen Menschenhandel und Menschenrechtsverletzungen und positioniert sich aus genau diesem Grund klar gegen strafrechtliche Restriktionen wie die Freierbestrafung und für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – genau so, wie zahlreiche andere Menschenrechts-Organisationen, Sexworker-Verbände, sowie Kooperationen der Vereinten Nationen wie WHO und UNAIDS.

Elisabeth Winkelmeier-Becker spricht von selbstbestimmter Prostitution als „Ausnahme in der Praxis“ und sieht das „Frauenbild vieler Männer durch käuflichen Sex geprägt“. Thorsten Frei findet Flatrates in unserer Arbeit so „entwürdigend“, dass er dabei vergisst, dass diese durch das seit zwei Jahren in Kraft befindliche Prostituiertenschutzgesetz bereits verboten wurden. In der Anti-Trafficking Review, eine wichtige Publikation der Globalen Allianz gegen Frauenhandel (GAATW) lässt sich nachlesen, welche Schäden genau solche vereinfachten Narrative in Form von Anti-Prostitutionsmaßnahmen bereits seit Jahren anrichten.

Arbeiten des europaweiten Global Network of Sex Work Projects (NSWP) berichten, wie sogenannte privilegierte Sexarbeiter*innen von Prostitutionsgegner*innen als „Ausnahme“ gegen ihre marginalisierten Kolleg*innen ausgespielt und mundtot gemacht werden, um moralistische Agenden durchzusetzen.

Anti-Prostitutionsgesetze gefährden insbesondere migrantische Sexarbeiter*innen 

In Deutschland wie in vielen anderen westeuropäischen Ländern, stellen Migrantinnen den größten Anteil an weiblichen Sexarbeiterinnen. Doch in keiner anderen Branche steht zur Diskussion, die Nachfrage nach Dienstleistungen oder Waren zu unterbinden und so Opfer von Menschenhandel in Fischerei und Seefahrt, Baugewerbe, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung oder Pflegeberufen zu schützen.

BesD-Pressesprecherin und Sexarbeiterin Undine de Rivière hat sich in ihrem Fachbuch zum Thema Hurenbewegung und Prostitutiertenschutzgesetz intensiv mit den Fallstricken von Anti-Prostitutionsgesetzen in Europa auseinandergesetzt: „Die Rhetorik von Prostitutionsgegner*innen gaukelt einfache Lösungen für komplexe Probleme vor. Sondergesetze wie das Schwedische Modell verschärfen Stigmatisierung, entrechten Sexarbeiter*innen und gefährden die Existenzgrundlage von tausenden Menschen.“

Von Befürworter*innen des Schwedischen Modells wird fälschlicherweise immer wieder von der Entkriminalisierung von Sexarbeitenden gesprochen. Expert*innen -­ unter anderem das TAMPEP-Netzwerk, das sich seit 1993 für die Rechte von Migrant*innen in der Sexarbeit einsetzt – weisen hingegen seit Jahren darauf hin, dass das Schwedische Modell in Europa zur Diskriminierung und Entrechtung von Sexarbeiter*innen führt und damit die Verbreitung von Kriminalität erhöht. Das sinnvollste Instrument gegen sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel ist keine restriktive Gesetzgebung, sondern die Entkriminalisierung aller Aspekte einvernehmlicher Sexarbeit und die Stärkung der Rechte und des Schutzes von Sexarbeiter*innen.

Pressekontakt:

  • Johanna Weber | 0151 – 1751 – 9771
  • Lilli Erdbeermund | presse@besd-ev.de

—UPDATE —

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht lehnt die geforderte Einführung des “nordischen Modells” bei Prostitution ab: https://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Justizministerin-Lambrecht-warnt-vor-Verbot-von-Prostitution

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